Bublitz weiter: „Mit der Entscheidung für das Transparenzgesetz wird die Insolvenzwelle der Krankenhäuser nicht gestoppt. Man muss sich fragen, worauf die Mitglieder des Vermittlungsausschusses und Minister Lauterbach ihren Optimismus stützen, dass mit den angekündigten Regelungen die Lage der Kliniken verbessert würde. Weder dem Ergebnis des Vermittlungsausschusses noch dem Gesetzentwurf des Krankenhaustransparenzgesetzes sind konkrete Anhaltspunkte dafür zu entnehmen. Die Preissteigerungen werden nach wie vor nicht ausgeglichen und die Kliniken rutschen immer weiter in die Krise. Es bleibt bei der Ankündigung, nun endlich Geld für ordnungspolitisch dysfunktionale Pflegebudgets fließen zu lassen, auf das die Krankenhäuser sowieso schon lange Anspruch haben. Mit ihrem Bekenntnis zum Krankenhaustransparengesetz sind nun die Bundesländer konkret in der Mitverantwortung, die Pleitewelle von Krankenhäusern durch eine kostendeckende Betriebskostenfinanzierung abzuwenden. Dafür bleibt nur noch wenig Zeit!“
Kritik am Transparenzgesetz bleibt bestehen
