Krankenhausreform, Versorgungssicherheit und Reha im Fokus: VPKA-Jahresmitgliederversammlung mit klaren Positionen und hochrangigen Gästen

Zur Jahresmitgliederversammlung des Verbands der Privatkrankenanstalten Bayern e. V. (VPKA) am 23. Mai 2025 in München diskutierten Vertreterinnen und Vertreter privater Klinikträger mit Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach, dem Leiter des Referats Krankenhausplanung im Bayerischen Gesundheitsministerium, Dr. Vitus Gamperl, sowie dem Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands Deutscher Privatkliniken e. V. (BDPK), Thomas Bublitz, über die geplante Krankenhausreform und notwendige Impulse für die medizinische Rehabilitation.

Staatsministerin Gerlach fand deutliche Worte zur aktuellen Ausgestaltung des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG): In der gegenwärtigen Form drohe das Gesetz die Versorgungsrealität insbesondere im ländlichen Raum zu verfehlen. Sie mahnte grundlegende Nachbesserungen an – insbesondere hinsichtlich der Leistungsgruppensystematik, der Strukturanforderungen sowie der Personal- und Qualitätsvorgaben. Die Länder müssten mehr Handlungsspielräume erhalten, um lokal angepasste Versorgungslösungen sicherstellen zu können.

„Wir brauchen eine ausdifferenzierte Versorgungslandschaft mit einer wohnortnahen Grundversorgung – insbesondere in der Geburtshilfe, Pädiatrie und Notfallversorgung“, so Gerlach. Fachkliniken mit spezifischen Leistungsprofilen seien gerade in Flächenländern wie Bayern unverzichtbar, eine übermäßige Zentralisierung hingegen kontraproduktiv. Anlass zur Hoffnung für die Entwicklung einer zukunftsweisenden Gesundheitspolitik gebe die neue Bundesgesundheitsministerin Nina Warken  und deren Dialogbereitschaft – bekräftigte Gerlach.

BDPK-Hauptgeschäftsführer Thomas Bublitz beleuchtete in seinem Vortrag zentrale gesundheitspolitische Entwicklungen auf Bundesebene. Besonders kritisierte er die zunehmenden strukturellen Fehlanreize im stationären Bereich: „Wir beobachten steigende Kosten und mehr Personal bei sinkender Produktivität und abnehmenden Fallzahlen – das ist kein nachhaltiges System.“

Mit Blick auf die medizinische Rehabilitation bekräftigte Bublitz die langjährigen Forderungen des BDPK: Dazu zählen die Zulassung von Rehaeinrichtungen als Ausbildungsträger, die Etablierung einer Reha-Schiedsstelle im DRV-Bereich, die Abschaffung des Genehmigungsvorbehalts in der gesetzlichen Krankenversicherung sowie die Aufhebung des sogenannten Reha-Deckels in der DRV. . Darüber hinaus forderte er die rechtliche Möglichkeit zur Gründung von Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) durch Reha- und Vorsorgeeinrichtungen.

Mit Blick auf das geplante Vergütungssystem ab 2026 der DRV monierte Bublitz Systemfehler und anhaltende Unklarheiten. Solange fundamentale Fragen offen seien, dürfe keine sofortige Umsetzung ohne Konvergenzphase erfolgen. Positiv hob Bublitz die jüngsten Entscheidungen der Schiedsstelle im GKV-Bereich zur Umsetzung der Reha-Rahmenempfehlungen nach dem Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz (IPReG) hervor. Diese würden den Einrichtungen mehr Orientierung und Gestaltungsfreiheit geben – ein wichtiges Signal in einem von Unsicherheit geprägten Reformprozess.

Die VPKA-Mitgliederversammlung bestätigte: Die privaten Krankenhäuser und Reha-Einrichtungen sind bereit, ihren Beitrag zu einer qualitativ hochwertigen, effizienten und flächendeckenden Versorgung zu leisten – sofern die politischen Rahmenbedingungen dies ermöglichen. Der BDPK wird den Dialog mit den Entscheidungsträgern auf Bundes- und Landesebene weiter intensiv begleiten und sich mit Nachdruck für pragmatische, umsetzbare Lösungen starkmachen.