BDPK-Stellungnahme: Weniger Regulierung, mehr Vereinfachung

Nach dem Inkrafttreten des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) am 12. Dezember 2024 steht nun mit der „Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit zur Verwaltung des Transformationsfonds im Krankenhausbereich“ (KHTFV), der nächste Umsetzungsschritt an.

Im nun vorliegenden Referentenentwurf zur KHTFV wird die Antragsstellung im Verhältnis zwischen dem Land und dem Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) geregelt. Der Bundesverband Deutscher Privatkliniken (BDPK) hat zum Entwurf eine Stellungnahme abgegeben. Darin begrüßt der BDPK die Zielsetzung des Verordnungsentwurfs, für eine zusätzliche Investitionsfinanzierung zu sorgen und damit die Umstrukturierung der Krankenhauslandschaft zu fördern. Ordnungspolitisch ist jedoch der geplante Aufbau von komplexen Doppelstrukturen mit den Bundesländern, den Krankenkassen und dem BAS nicht nachvollziehbar. Neben dem bestehenden System der dualen Krankenhausfinanzierung wird damit für die nächsten zehn Jahre eine dritte Säule der Finanzierung geschaffen, bei der die Länder ihre Entscheidungen nicht im Benehmen, sondern zwingend im Einvernehmen mit den Krankenkassen treffen müssen.

Ein zukunftsfähiges System der Investitionsfinanzierung sollte den Krankenhäusern größtmöglichen Entscheidungsfreiraum für Innovationen und Umstrukturierungen gewähren und gleichzeitig den Bürokratieaufwand minimieren. Aus Sicht des BDPK bedarf es hierfür keiner kleinteiligen Erweiterung, sondern einer Vereinfachung des bestehenden Systems. Als Lösungsansatz könnte das Schweizer Entgeltsystem für Krankenhausleistungen dienen. Dort werden die Leistungen für Investitionen monistisch vergütet, aber dual finanziert. Damit erhalten die Krankenhäuser Investitionsmittel, die keine Planungsvorgaben für das Leistungsspektrum, das Leistungsvolumen oder den Leistungsort beinhalten.

Die detaillierte Stellungnahme können Sie hier nachlesen.