Kritik an Strukturvorgaben und zentralistischer Planung
Nach Einschätzung des BDPK setzen die im Gesetz vorgesehenen Strukturqualitätskriterien in den Leistungsgruppen falsche Anreize. „Diese Kriterien führen nicht zu besserer Qualität, sondern erhöhen vor allem den Druck auf kleinere Krankenhäuser“, betont BDPK-Präsident Dr. Hans-Heinrich Aldag. Zahlreiche Einrichtungen würden versuchen, kostenintensiv nachzurüsten, um die neuen Anforderungen zu erfüllen – ohne dass dies nachweislich zu einer Verbesserung der Ergebnisqualität beitrage.
Der Verband kritisiert zudem, dass die Bundesregierung weiterhin auf zentrale Steuerungsinstrumente setze, die bereits mit dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) eingeführt wurden. Anstatt die Länder in ihrer verfassungsrechtlich verankerten Planungshoheit zu stärken, werde die Krankenhausplanung zunehmend durch bundesrechtliche Vorgaben und neue Mitspracherechte der Krankenkassen beeinflusst. Diese dürften künftig bei Planungsentscheidungen mitwirken, obwohl sie weder Investitionsverantwortung tragen noch für die Sicherstellung der Versorgung zuständig sind. Der BDPK sieht darin einen ordnungspolitischen Systembruch.
Widerspruch zwischen Vorhaltefinanzierung und Mindestvorhaltezahlen
Besonders kritisch bewertet der Verband die mit dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) eingeführte Kombination aus Vorhaltefinanzierung und Mindestvorhaltezahlen, die laut dem Kabinettsentwurf des KHAG zwar ein Jahr später, jedoch in unveränderter Form umgesetzt werden soll. Die Vorhaltefinanzierung soll dazu dienen, vorgehaltene Strukturen unabhängig von der Auslastung finanziell abzusichern. Die Mindestvorhaltezahlen hingegen sind ein Instrument der Qualitätssicherung, das Gelegenheitsversorgung ausschließen soll. Diese passen als Qualitätssicherungsinstrument allenfalls zur Krankenhausplanung mit Leistungsgruppen. Beide Instrumente verfolgten damit widersprüchliche Zielrichtungen: „Eine pauschale Mindestvorhaltezahl passt allenfalls zur Leistungsgruppenplanung, nicht aber zu einem System, das Vorhalteleistungen unabhängig von Fallzahlen honorieren soll“, so Aldag.
Appell an den Gesetzgeber
Der BDPK fordert, dass im weiteren parlamentarischen Verfahren klare Korrekturen vorgenommen werden. Eine nachhaltige Krankenhausreform müsse sich an Ergebnisqualität, Wirtschaftlichkeit und Versorgungssicherheit orientieren – und nicht an zentralistisch vorgegebenen Strukturkriterien. Nur durch eine konsequente Ergebnisqualitätsmessung und eine verlässliche Finanzierungsbasis könne die stationäre Versorgung in Deutschland langfristig stabilisiert und regional ausgewogen gestaltet werden.
Weitere Details zur Positionierung des Verbandes finden sich in der BDPK-Stellungnahme zum Referentenentwurf auf der Verbandswebseite.
