BDPK fordert kurzfristige Korrekturen am Krankenhausreformanpassungsgesetz

Anlässlich der öffentlichen Anhörung am 17. Dezember 2025 im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages hat der BDPK eine aktualisierte Stellungnahme abgegeben und sieht erheblichen Nachbesserungsbedarf am Krankenhausreformanpassungsgesetz.

Im Rahmen des laufenden parlamentarischen Verfahrens zum Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform (KHAG) findet am kommenden Mittwoch, dem 17. Dezember 2025, eine Anhörung im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages statt. BDPK-Hauptgeschäftsführer Thomas Bublitz wird die Positionen des Verbandes am Mittwoch als Sachverständiger bei der Anhörung vertreten.

Als kurzfristigen Anpassungsbedarf fordert der BDPK unter anderem die vollständige Abschaffung des Fixkostendegressionsabschlags ab 2026 sowie die Aussetzung unrealistischer Fristen und Sanktionsregelungen bei den Budgetverhandlungen. Der Verband kritisiert zudem die Einführung einer fallzahlabhängigen Vorhaltefinanzierung mit Mindestvorhaltezahlen sowie die weiterhin nicht praxistaugliche Ausnahmeregelung für Fachkrankenhäuser. Im Hinblick auf eine mittel- bis langfristige Effizienzsteigerung spricht sich der BDPK für die Aufhebung zentralistischer Personalvorgaben aus und fordert eine zielgerichtete Förderung effizienter Behandlungskonzepte durch die Aufhebung der Unteren Grenzverweildauer.

Weitere Informationen finden Sie in unserer Stellungnahme.