BDPK-Änderungsvorschläge zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz

Das parlamentarische Verfahren um das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz kommt nun in die heiße Phase. Zahlreiche Verbände sowie eine breite Öffentlichkeit bewerten das Gesetz als kritisch oder lehnen es ab. Wir denken, es bedarf einer differenzierten Betrachtung. Aus Sicht der Krankenhäuser und Rehabilitations- und Vorsorgekliniken bestehen Effizienz- und Wirtschaftlichkeitsreserven, die zur Stabilisierung der Gesundheitskosten beitragen können. Diese Potenziale lassen sich jedoch nur dann verantwortungsvoll heben, wenn den Kliniken zugleich ausreichende Handlungsspielräume für eine wirtschaftliche Betriebsführung erhalten bleiben. Nur unter dieser Voraussetzung können notwendige Einsparungen umgesetzt werden, ohne die flächendeckende und bedarfsgerechte Versorgung der Patientinnen und Patienten zu gefährden.

 Als „Rosskur“ bezeichnet BDPK-Hauptgeschäftsführer Thomas Bublitz die Maßnahmen, die der Gesetzentwurf des Beitragssatzstabilisierungsgesetzes für vor allem die deutschen Krankenhäuser, aber auch für Vorsorge- und Rehakliniken vorsieht. Doch statt immer neue Restriktionen und Vorgaben den Kliniken aufzuerlegen, schlägt der BDPK dem Gesetzgeber vor, dringend die Ursachen für die so hohen Kosten in der GKV auszumachen und hier Hebel anzusetzen. Denn es gibt deutliche Potenziale zur Einsparung. Die Kombination von verbindlichen Personalvorgaben und der Einführung des Selbstkostendeckungsprinzips im Pflegebudget ist ursächlich für die massiven Kostensteigerungen im Krankenhausbereich, und zwar ohne, dass sich die Versorgung der Patientinnen und Patienten oder die Arbeitszufriedenheit der Pflegekräfte verbessert hätte. Es ist nur teurer, aber nicht besser geworden. 

Wer die Pflege entlasten will, der muss Bürokratie abbauen und nicht neue schaffen. Die Krankenhäuser sowie Vorsorge- und Reha-Einrichtungen in privater Trägerschaft sind bereit, ihren Beitrag zur Senkung der Kosten in der GKV zu leisten- wenn den Kliniken Handlungsspielräume für die wirtschaftliche Klinikführung zurückgegeben werden, um diese Einsparungen realisieren und Kosten senken zu können. 

Folgende Vorschläge haben wir der Politik unterbreitet: 

  1. Aussetzung der Pflegepersonaluntergrenzen (PpUG) in den Jahren 2027 bis 2029
  2. Aussetzung der PPP-RL in den Jahren 2027 bis 2029
  3. Pflegebudget: Aufhebung der Eingrenzung auf bestimmte Tätigkeiten
  4. Pflegebudget: Beibehaltung der pflegeentlastenden Maßnahmen
  5. MD-Prüfungen: Beibehaltung bisheriger Regelung hinsichtlich der Prüfquoten
  6. Beibehaltung der Refinanzierung von Personalkosten bis zur Höhe von Tarifgehältern

Unsere Änderungsvorschläge im Detail zum Download als PDF.