Bayern ist das führende Bundesland im Bereich der medizinischen Rehabilitation – und das soll auch in Zukunft so bleiben. Vor diesem Hintergrund hat die CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag ein umfassendes Antragspaket erarbeitet, das im Ausschuss für Gesundheit, Pflege und Prävention beraten wurde. Zielstellung ist es, die Rolle der Reha-Kliniken im Freistaat nachhaltig zu sichern und ihre Rahmenbedingungen zukunftsfest zu gestalten.
Im Mittelpunkt der Anträge stehen Maßnahmen zur Verbesserung der wirtschaftlichen Situation der Reha-Einrichtungen, zur Berücksichtigung rehabilitativer Versorgungsstrukturen im Rahmen der Krankenhausreform, zur Beschleunigung der digitalen Transformation sowie zur Bekämpfung des Fachkräftemangels im Reha-Bereich. Damit setzt die CSU-Fraktion ein deutliches Zeichen für die Bedeutung der medizinischen Rehabilitation als tragende Säule einer modernen und präventiv ausgerichteten Gesundheitsversorgung.
Der Vorsitzende der CSU-Fraktion Klaus Holetschek betonte die Bedeutung der Reha-Kliniken für das Gesundheitssystem: „Wir arbeiten weiter an der Fortentwicklung der Krankenhausreform – der Koalitionsvertrag hat ein klares Bekenntnis für die Bedeutung der Reha abgegeben. Die Reha-Kliniken sind unerlässlicher Baustein eines patientenorientierten Gesundheitssystems! Auch beim Ausbildungsrecht muss der Bund aktiv werden. Wenn wir Pflegerinnen und Pfleger künftig in Rehakliniken praktisch ausbilden, wäre das ein wichtiger Schritt gegen den Fachkräftemangel. Um weitere Insolvenzen im Reha-Bereich zu verhindern, sollte der Bund außerdem für mehr Geld im System sorgen. Zumindest müssen die Kassen die Tarifsteigerungen refinanzieren.“
Der gesundheitspolitische Sprecher der CSU-Landtagsfraktion Bernhard Seidenath ergänzt weitere Aspekte: „Unser Rezept heißt: Wirtschaftlich stabilisieren, Bürokratie abbauen, Chancen durch Digitalisierung und KI nutzen. In Modellprojekten wollen wir das in Bayern ganz praktisch ausprobieren. Es ist gut, dass der Freistaat mit ‚Health Care BY Your Side‘ digitale Anwendungen in den Versorgungsalltag von Medizin und Pflege bringt. Um auch den Bereich der Rehabilitation in der Digitalisierung zukunftsfit zu machen, braucht es aber mehr. Wir wollen deshalb den Krankenhauszukunftsfonds, der mit einem Fördervolumen von bis zu 4,3 Milliarden Euro ausgestattet ist, auch für die Reha-Kliniken öffnen. Denn die Reha steht in Sachen Digitalisierung vor ganz ähnlichen Herausforderungen wie die Akut-Krankenhäuser.“
Der BDPK hat in seinen Positionen für die 21. Legislaturperiode des Deutschen Bundestags zur medizinischen Reha und Vorsorge die Forderung bekräftigt, das Pflegeberufegesetz dahingehend zu ändern, dass ambulante und stationäre Reha-Einrichtungen bundesweit Ausbildungsträger für die Pflegeausbildung sein können.
Zudem muss mit einer Änderung des SGB VI die Deckelung des Reha-Budgets in der Deutschen Rentenversicherung aufgehoben werden, damit Rehabilitationsmaßnahmen bedarfsgerecht zum Erhalt der Erwerbsfähigkeit und damit zur Fachkräftesicherung eingesetzt werden können.