Medizinische Versorgungszentren (MVZ)

Medizinische Versorgungszentren (MVZ) erfreuen sich immer größerer Beliebtheit. Nicht nur bei den Patient:innen, die die fachübergreifende Behandlung „aus einer Hand“ zu schätzen wissen und zunehmend ein MVZ der klassischen Arztpraxis vorziehen. Auch für Ärztinnen und Ärzte ist die im Jahr 2004 gesetzlich eingeführte Kooperationsmöglichkeit ein attraktives Arbeitsmodell: sie haben größeren wirtschaftlichen Spielraum für eine Zusammenarbeit als in traditionellen Gemeinschaftspraxen – und dies auch ohne viel Eigenkapital. Bis 2012 wurden in Deutschland rund 1.900 MVZ gegründet, seitdem hat sich ihre Zahl mehr als verdoppelt und Ende 2020 gab es rund 3.800 Einrichtungen, in denen rund 25.000 Ärzt:innen tätig sind.

Dennoch sehen manche in den MVZ keine moderne Form der Praxisorganisation, sondern das Ende ärztlicher Freiberuflichkeit. Denn in den vergangenen Jahren haben auch Investoren, die nicht aus dem Medizinbereich kommen, immer stärker in MVZ investiert. Dies ist allerdings nur eingeschränkt möglich, denn MVZ dürfen nur gegründet werden von zugelassenen Ärzten, von zugelassenen Krankenhäusern, von Erbringern nichtärztlicher Dialyseleistungen nach § 126 Abs. 3 SGB V oder von gemeinnützigen Trägern, die auf Grund von Zulassung oder Ermächtigung an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen, sowie von Kommunen. An der überwiegenden Zahl der MVZ sind Vertragsärzte und Krankenhäuser als Träger beteiligt mit jeweils 42% zum Stichtag 31.12.2020.Aktuell sind 23.650 Ärzte in MVZ tätig. Davon sind wie im Vorjahr 8 Prozent Vertragsärzte, alle anderen sind angestellt. Rund 63 Prozent der in MVZ angestellten Ärzte arbeiten in Teilzeit.

Weitere Informationen hierzu auch in unserem Faktencheck