Dürfen Patient:innen ihre Reha-/Vorsorgeeinrichtung frei wählen?

Patienten und Patientinnen, die aufgrund ihrer gesundheitlichen Situation einer medizinischen Rehabilitation bedürfen, haben grundsätzlich das Recht, eine geeignete Rehabilitationsklinik selbst auszusuchen. Dem Kostenträger verbleibt natürlich ein Beurteilungsspielraum, ob die geäußerten Wünsche berechtigt und angemessen sind. Bei dieser Prüfung ist die Kostenfrage allerdings außen vor zu lassen. Entscheidend ist die Frage, ob die Wunschklinik entsprechend zertifiziert und geeignet ist. Weitere Informationen zum Wunsch- und Wahlrecht