Reha- und Vorsorge für Kinder, Jugendliche und Eltern

Eine medizinische Rehabilitation für Kinder und Jugendliche kann gezielt helfen, chronische Krankheiten zu lindern, Spätfolgen zu verhindern (auch im Zuge der Corona-Pandemie) und die Leistungsfähigkeit für Schule und Ausbildung zu verbessern. Damit wird die Lebensqualität der jungen Patienten nachhaltig gesteigert. Im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von Reha-Leistungen ergeben sich häufig wiederkehrende Fragen, die wir bestmöglich beantwortet haben.

Wie beantrage ich eine Kinder- und Jugend-Reha?

Auf dem Hinweisblatt für Ärzte finden Sie Informationen, bei welcher Stelle und wie Sie eine Kinder- und Jugendrehabilitation beatragen. Darüber hinaus finden Sie zum download die Anträge.

Wann kommt eine Mutter-/Vater-Kind-Leistung in Betracht?

Grundsätzlich haben alle Frauen (und Männer) in Familienverantwortung Anspruch auf eine medizinische Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme nach §§ 24 und 41 SGB V, wenn diese medizinisch indiziert ist und die Ärztin oder der Arzt die medizinische Notwendigkeit dieser Maßnahme attestiert hat.

Kann die Maßnahme für sogenannte "Begleitkinder" bewilligt werden?

Die Mitaufnahme von Kindern im Rahmen einer Mutter-/Vater-Kind-Maßnahme kommt in Betracht, wenn: keine Möglichkeit der anderweitigen Betreuung/ Versorgung besteht, oder eine Verbesserung der belasteten Mutter-Kind-Beziehung angestrebt wird, oder eine psychische Störung durch eine maßnahmebedingte Trennung zu befürchten ist, oder  wegen einer besonderen familiären Situation die Trennung der Mutter/des Vaters vom Kind unzumutbar ist, oder …

Ist es zulässig, den Antrag auf eine Mutter-Kind-Maßnahme mit dem Verweis auf das Leistungsangebot der Deutschen Rentenversicherung zu beantworten, aber nicht zu bescheiden und auch nicht nach § 14 SBG IX weiterzuleiten?

Nein. Ein sofortiger Verweis der Antragsteller auf andere Träger ohne eigenständige Prüfung ist nicht zulässig. Die Krankenkassen haben eine sorgfältige Prüfung des Antrages vorzunehmen. Der Antrag muss entweder beschieden oder nach Paragraph 14 SGB IX weitergeleitet werden.

Ist es zulässig, dass dem Versicherten das MDK-Gutachten, mit dem die Ablehnung des Antrags begründet wird, auf Anfrage nicht zur Verfügung gestellt wird?

Eine unmittelbare Herausgabe der gutachterlichen Stellungnahme des MDK ist nicht zwingend vorgesehen. Versicherte haben jedoch auch gegenüber dem MDK das Recht, die ihr Verfahren betreffenden Akten einzusehen, soweit deren Kenntnis zur Geltendmachung oder Verteidigung ihrer rechtlichen Interessen erforderlich ist. (§ 276 Abs. 3 SGB V, § 25 SGB X) Soweit die Akten Angaben über gesundheitliche Verhältnisse des Versicherten enthalten, kann die…

Können berechtigte oder angemessene Wünsche mit dem Argument der Wirtschaftlichkeit abgelehnt werden, weil die geünschte Einrichtung teurer ist als die von der Krankenkasse empfohlene?

Nicht unbedingt. Im Rahmen der Wirtschaftlichkeit können nur vergleichbare Angebote verglichen werden. Wenn die von der Krankenkasse vorgeschlagene Einrichtung gerade nicht die Leistungen anbietet, die im jeweiligen Einzelfall gewünscht (und medizinisch begründet) sind, können die Einrichtungen nicht miteinander verglichen werden.

Ist eine Weiterleitung von Anträgen auf Vorsorgeleistungen an andere Reha-Träger zulässig?

Eine Weiterleitung von Anträgen auf Vorsorgeleistungen an andere Rehabilitationsträger ist nicht zulässig. In diesen Fällen muss die Krankenkasse eine eigene Leistungsentscheidung treffen.

Wer kontrolliert das Verhalten der Krankenkassen?

Die Krankenkassen sind rechtsfähige Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung und unterliegen der Rechtsaufsicht des Staates. Der Staat ist für ihr rechtmäßiges Handeln verantwortlich. Die Aufsicht des Staates erstreckt sich dabei auf die Rechtmäßigkeit des Handelns der Krankenkassen. Dabei wird die Einhaltung von Gesetzen überprüft. Sie dient also dem Schutz der Versicherten und garantiert das Funktionieren der…

Wo kann ich mich beraten lassen?

Detailliertes Expertenwissen zum Thema Kinder- und Jungendreha gibt es beim Bündnis Kinder- und Jugendreha. Kostenlose Beratung gibt der Arbeitskreis Gesundheit zu allen Fragestellungen rund um das Thema medizinische Rehabilitation und Vorsorge.