"elektronische Gesundheitskarte" -Neuausrichtung des Projekts und Basisrollout
Nach einer Bestandsaufnahme und Neuordnung der Ziele und Verantwortlichkeiten bei der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) ist in 2011 mit einer Fortsetzung des Basis-Rollout der eGK zu rechnen.
Die eGK soll in diesem Jahr bundesweit an alle Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung und an Privatversicherte als neue Krankenversichertenkarte ausgegeben und in den Einrichtungen des Gesundheitswesens bei Inanspruchnahme von Leistungen genutzt werden. Die Nutzung ist dabei zunächst auf die Zuordnung der eGK zum jeweiligen Patienten (Identifikation) und das Einlesen der Versichertenstammdaten ohne Netzanbindung beschränkt. Für eine Übergangszeit müssen sowohl die bisherige Krankenversichertenkarte als auch die eGK eingelesen werden können.Langfristig sollen zunächst fünf Anwendungen realisiert werden, für die grundsätzlich jeweils eine Spitzenorganisation der Selbstverwaltung verantwortlich ist.
- Basis-TI/ Migrationsfähige Startversion der Telematikinfrastruktur: Festlegungen für Herausgabe von Karten, Bereitstellung der Kartenterminals und Konnektoren (GKV-Spitzenverband, KBV)
- Versichertenstammdatenmanagement: Krankenkassen sollen Krankenversichertenkarte bei der Inanspruchnahme der Leistung online aktualiseren können (GKV-Spitzenverband)
- Notfalldatenmanagement: Definition des Notfallbegriffs, Inhalt der Notfalldaten; Ziel: Versicherten sollen freiwillig Notfalldaten nutzen können (BÄK)
- Gerichtete Kommunikation der Leistungserbringer: Leistungserbringer sollen eine sichere, gerichtete Kommunikation nutzen (KBV)
- Zugang/ Migration von Gesundheitsdatendiensten als Mehrwertfachdienste in die TI am Beispiel der elektronischen Fallakte: Telematikinfrastruktur soll durch Mehrwertdienste wie die elektronische Fallakte genutzt werden können (DKG)


