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Begutachtungsrichtlinie Vorsorge und Rehabilitation (MDS)

Der Vorstand des MDS hat die neue Begutachtungs-Richtlinie Vorsorge und Rehabilitation am 28.10.2005 verabschiedet. Sie definiert die Voraussetzungen, Inhalte und Ziele der ambulanten und stationären medizinischen Vorsorge und Rehabilitation und ist für die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung verbindlich.

Die neue Begutachtungs-Richtlinie wurde an die Inhalte und die Terminologie der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF), angepasst und löst die Fassung vom März 2001 ab. Eingearbeitet wurden die Vorschriften aus dem neunten Sozialgesetzbuch und aus der Rehabilitations-Richtlinie nach § 92 SGB V. Es ist nun auch die geriatrische Rehabilitation in der Begutachtungs-Richtlinie enthalten, so dass die Begutachtungshilfe „Geriatrische Rehabilitation“ vom 12.12.2002 nicht mehr erforderlich ist.


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