im Rehabilitationsbereich
Neuauflage des IQMP-Reha-Manuals ist erschienen
Zum Qualitätsmanagent-Verfahren "IQMP-Reha" ist die Neuauflage des Manuals erschienen, das ab sofort bestellt werden kann.
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BAR gibt IQMP Anerkennung
Das Qualitätsmanagent-Verfahren "IQMP-Reha" des IQMG erfüllt die Anforderungen an rehabilitationsspezifische QM-Verfahren der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) und hat die entsprechende Anerkennung erhalten.
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Seminar-Angebot zu Qualitätsmanagement
Das IQMG bietet im 1. Quartal 2010 vier Seminare für Qualitätsmanagement in Krankenhäusern und Rehabilitationskliniken an.
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„BAR-Vereinbarung zum internen Qualitätsmanagement nach § 20 Abs. 2a SGB IX“ tritt zum 1.10.2009 in Kraft
Zweieinhalb Jahre nach Inkrafttreten der Zertifizierungspflicht für Rehabilitationskliniken mit dem GKV-WSG tritt die entsprechende BAR-Vereinbarung in Kraft, mit der die Reha-Träger die Einzelheiten zur Umsetzung regeln. Das BDPK-eigene Institut für Qualitätsmanagement im Gesundheitswesen - IQMG hat die Anerkennung von IQMP-Reha bei der BAR beantragt. Über die weitere Entwicklung werden wir Sie informieren.
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Stellungnahme des BDPK zum Entwurf der „Vereinbarung zum internen Qualitätsmanagement nach § 20 Abs. 2a SGB IX“
Zur BAR-Vereinbarung zu § 20 SGB IX hat der BDPK die beigefügte Stellungnahme abgegeben.
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Renten- und Krankenversicherung starten Projekt zur Sicherung der Ergebnisqualität in der stationären medizinischen Rehabilitation von Kindern und Jugendlichen
Die Spitzenverbände der Gesetzlichen Krankenkassen und die Deutsche Rentenversicherung Bund starten im September gemeinsam ein 18-monatiges Projekt . Wissenschaftlich begleitet wird das Projekt durch das Universitätsklinikum Freiburg, Abteilung Qualitätsmanagement und Sozialmedizin (AQMS).
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Neue Vereinbarung zur Qualitätssicherung gemäß § 137d SGB V seit 1. Juni 2008 in Kraft
Die Vereinbarung nach § 137d SGB V trifft vorrangig Festlegungen zur externen Qualitätssicherung, während die Anforderungen an das Interne Qualitätsmanagement (QM) für stationäre Rehabilitationseinrichtungen in der Vereinbarung nach § 20 SGB IX geregelt werden.
Ziel der externen Qualitätssicherung ist, die Qualität der Leistungserbringung transparent zu machen, sie objektiv zu bewerten und zu vergleichen.
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Kliniken stellen sich dem Vergleich
Qualität kann man nicht anfassen. Sie ist schwer zu messen und doch spürbar. Und: jeder Mensch hat sein eigenes "Qualitätsempfinden". Doch wenn es um die Gesundheit und ums Geld geht, sollte Qualität - vor allem aus Sicht des Patienten - mindestens im Ansatz vergleichbar sein.
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Die Vereinbarung zur externen Qualitätssicherung in der Rehabilitation nach § 137 d SGB V gekündigt
Der BDPK und fünf weitere Spitzenverbände der Leistungserbringer haben die mit den Spitzenverbänden der Krankenkassen geschlossene Vereinbarung zu Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement in der stationären Vorsorge und Rehabilitation nach § 137 d Abs. 1 SGB V zum 31.12.2006 gekündigt.
Grund für die Kündigung ist, dass die Krankenkassen ihren Verpflichtungen aus der Vereinbarung nicht nachkommen.
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Der Geschäftsbericht 2009/2010 des BDPK fasst Schwerpunkte der politischen Arbeit des Verbandes zusammen und beinhaltet Statistiken sowie Schaubilder zu den Kennzahlen der gesellschaftlichen und strukturellen Rahmenbedingungen. Jeweils ein eigenes Kapitel ist den Organen des BDPK sowie dem Qualitäts-Institut IQMG gewidmet. Druckexemplare können bei der