BDPK
 

Kliniken stellen sich dem Vergleich

Qualität kann man nicht anfassen. Sie ist schwer zu messen und doch spürbar. Und: jeder Mensch hat sein eigenes "Qualitätsempfinden". Doch wenn es um die Gesundheit und ums Geld geht, sollte Qualität - vor allem aus Sicht des Patienten - mindestens im Ansatz vergleichbar sein.

Obwohl in Deutschland jährlich fast zwei Millionen Menschen in einer stationären medizinischen Reha-Maßnahme behandelt und dafür rund 7,2 Mrd. Euro aufgewendet werden, gibt es für die Reha-Medizin ebenso wie für andere Bereiche im Medizin-Sektor kaum einheitliche und verbindliche Bewertungskriterien. Wer setzt die Maßstäbe? Was kann der Patient vergleichen? Entscheidet am Ende doch nur der Preis? So lauten derzeit die Grundsatzfragen, auf die das „Institut für Qualitätsmanagement im Gesundheitswesen“ (IQMG), Berlin, Antworten geben will. Das vom Institut entwickelte Zertifikat “EQR”  für Exzellente Qualität in der Reha ist zum “Marktführer der Qualitätssiegel” für deutsche Reha-Einrichtungen geworden.

Bisher sind rund 200 Reha-Kliniken in Deutschland nach unterschiedlichen Verfahren und von verschiedenen Instituten unter Qualitätsgesichtspunkten zertifiziert worden. Etwa die Hälfte dieser Einrichtungen führt das Qualitätssiegel „EQR“ (Exzellente Qualität in der Rehabilitaton). Verliehen wird die Urkunde mit dem roten EQR-Signet erst dann, wenn ein eigenständiges und unabhängiges Zertifizierungsunternehmen die erfolgreiche Anwendung des Qualitätsmanagement-Programms „IQMP-Reha“ überprüft hat. Das Programm wurde entwickelt vom IQMG, einer Tochtergesellschaft des BDPK - Bundesverband Deutscher Privatkliniken e.V., unter der wissenschaftlichen Leitung von Prof. Werner Müller-Fahrnow, Charité, Berlin. Ob die Klinik das einmal erlangte EQR-Qualitätssiegel behalten darf, muss sie spätestens alle drei Jahre erneut unter Beweis stellen.

Aber wenngleich die Kliniken ihre erhaltenen Zertifikate zurecht als besondere Auszeichnung betrachten und obwohl es für das weitgehend unabhängige EQR-Verfahren viel Lob von allen Seiten gibt, stellen sich den Reha-Kliniken ebenso wie ihren Patienten und den Kostenträgern viele Fragen. Denn der Gesetzgeber hat den beteiligen Akteuren hierzu weitgehend freie Hand gelassen und nur allgemein die Notwendigkeit von Qualitäts-Reports festgeschrieben. Offen geblieben ist die Festlegung einheitlicher und verbindlicher Qualitätskriterien. Auch die Form der Darstellung, also die von den Patienten einsehbaren, öffentlichen Qualitätsberichte, muss noch definiert werden. Und gerade das – verständliche und vergleichbare Qualitätsinformationen für unterschiedliche Kliniken – ist für den Patienten das Wichtigste.   

Deshalb suchen derzeit die Reha-Kostenträger (vor allem die Krankenkassen und die Rentenversicherung) nach praktikablen Umsetzungsmöglichkeiten für die gesetzlichen Vorgaben zum Qualitäts-Reporting. In unterschiedlichen Arbeitskreisen, Ausschüssen und Fachgruppen treffen sich Vertreter der untschiedlichen Institutionen, um sich auf einheitliche Positionen zu verständigen. Auskunft über die zu erwartenden Vorgaben und Festlegungen der Kostenträger und des Gesetzgebers erhielten die Vertreter von 150 deutschen Reha-Kliniken kürzlich bei einem Kongress in Berlin, zu dem das IQMG eingeladen hatte. Uwe Egner (Deutsche Rentenversicherung Bund), Bernd Beyrle (Techniker Krankenkasse) und Bernd Petri (Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation, BAR), erläuterten den aktuellen Stand des Verfahrens und versicherten den Klinik-Vertretern: Wer heute das EQR-Siegel oder ein vergleichbares trägt, dürfte damit wohl auch in Zukunft richtig liegen und zum Kreis der „Reha-Kliniken mit Qualität“ gehören. Dagegen wird ohne ein entsprechendes Zertifikat sowohl aus Sicht der Patienten wie auch der Kostenträger eine wichtige Belegungsvoraussetzung fehlen.


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