BDPK
11. September 2010  

Mutter-/Vater-Kind Vorsorge und Rehabilitation

14. April 2010

Bericht der Bundesregierung über die Entwicklung der Mutter-/ Vater-Kind-Maßnahmen

Die Facharbeitsgruppe "Vorsorge und Rehabilitation für Mutter-/ Vater-Kind" hat zum Bericht der Bundesregierung über die Entwicklung der Mutter-/ Vater-Kind-Maßnahmen Stellung genommen.
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11. März 2010

Ausübung des Wunsch- und Wahlrechtes

Patientinnen,die aufgrund ihrer gesundheitlichen Situation einer medizinischen Rehabilitation bedürfen, haben grundsätzlich das Recht, eine geeignete Rehabilitationsklinik selbst auszusuchen. Dem Kostenträger verbleibt natürlich ein Beurteilungsspielraum, ob die geäußerten Wünsche berechtigt und angemessen sind. Bei dieser Prüfung ist die Kostenfrage allerdings außen vor zu lassen. Entscheidend ist die Frage, ob die Wunschklinik entsprechend zertifiziert und geeignet ist.
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05. Februar 2009

Wann kommt eine Mutter-/ Vater-Kind-Leistung in Betracht?

Grundsätzlich haben alle Frauen (und Männer) in Familienverantwortung Anspruch auf eine medizinische Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme nach §§ 24 und 41 SGB V,wenn diese medizinisch indiziert ist und die Ärztin oder der Arzt die medizinische Notwendigkeit dieser Maßnahme attestiert hat.
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17. März 2008

Rundschreiben des Bundesversicherungsamtes zu MuKi- Maßnahmen nach §§ 24, 41 SGB V

Ein Rundschreiben des Bundesversicherungsamtes an die seiner Aufsicht unterstehenden bundesunmittelbaren Kassen verdeutlicht die Rechtslage im problematischen Zuständigkeits-Karussel zwischen Kranken- und Rentenversicherung. Eine Weiterleitung von Anträgen auf Vorsorgeleistungen an andere Rehabilitationsträger ist nicht zulässig. In diesen Fällen muss die Krankenkasse eine eigene Leistungsentscheidung treffen.
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05. Oktober 2007

Qualitätssicherung

Zur Umsetzung der §§ 135a, 137d SGB V haben die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen zwei Projekte zur Entwicklung der externen Qualitätssicherung für Einrichtungen der medizinischen Vorsorge und Rehabilitation für Mütter und Väter einschließlich Mutter-/Vater-Kind-Maßnahmen in Auftrag gegeben, in die der BDPK eingebunden ist.
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14. Mai 2007

Mutter-/ Vater- Kind-Leistungen (sog. Mutter-Kind-Kuren) sind Pflichtleistungen der Gesetzlichen Krankenversicherungen

Maßnahmen der medizinischen Vorsorge und Rehabilitation für Mütter und Väter, die sogenannten Mutter-/Vater-Kind-Kuren, sind Pflichtleistungen der Krankenkassen. Das bedeutet: Wenn solche Maßnahmen medizinisch notwendig sind, müssen sie von der Krankenkasse bezahlt werden.
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16. Mai 2006

Mutter-/Vater-Kind Vorsorge und Rehabilitation

Der von den Spitzenverbände der Krankenkassen gemäß §§ 24 Abs. 4 und 41 Abs. 4 SGB V dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) vorzulegende Bericht über die Erfahrungen mit den durch das 11. SGB V-Änderungsgesetz bewirkten Rechtsänderungen wird vom BMG massiv kritisiert. Insbesondere gäbe der Bericht keine Erklärung, warum die Leistungsausgaben vieler Kassen im Bereich der Mutter-/Vater-Kind-Maßnahmen drastisch zurückgingen.
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Mi, 15.Sep.10

Seminartag: Gesundheitsreform 2010 - Was lange braucht, wird besonders....?

Bad Berka
Veranstalter: Verband der Privatkliniken in Thüringen

Fr, 17.Sep.10

7. Sitzung des Vorstandes des BDPK

Berlin
Veranstalter: BDPK

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Modell 21

BDPK-Konzept zur Gestaltung der Krankenhausfinanzierung

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Der aktuelle BDPK-Geschäftsbericht

TITEL_GB_2009_2010_kleinDer Geschäftsbericht 2009/2010 des BDPK fasst Schwerpunkte der politischen Arbeit des Verbandes zusammen und beinhaltet Statistiken sowie Schaubilder zu den Kennzahlen der gesellschaftlichen und strukturellen Rahmenbedingungen. Jeweils ein eigenes Kapitel ist den Organen des BDPK sowie dem Qualitäts-Institut IQMG gewidmet. Druckexemplare können bei der BDPK-Geschäftsstelle angefordert werden. Eine PDF-Version steht zum Download zur Verfügung. ->mehr



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