BDPK zur Krankenhausfinanzierung
Im Bundestagswahlkampf oder beim föderalistischen Kräftemessen darf die medizinische Versorgung der Menschen nicht als Geisel benutzt werden. Der BDPK tritt deshalb dafür ein, dass die Debatte über notwendige Änderungen in der Krankenhaus-Finanzierung unter ausgewogenen und sachlichen Gesichtspunkten geführt wird. Praktische Umsetzungsvorschläge hierzu hat der Verband unter anderem mit einer Stellungnahme gemacht, die im Bundesgesundheitsministerium (BMG) vorgetragen wurde.
Bei der Anhörung im BMG machte BDPK-Hauptgeschäftsführer Thomas Bublitz deutlich, dass der BDPK es positiv sehe, dass das BMG mit dem vorliegenden Gesetzentwurf in der problematischen Diskussion zur Krankenhausfinanzierung zwischen den Bundesländern und dem Bund trotzdem einige Möglichkeiten aufgegriffen habe, die geeignet seien, den Wettbewerb zwischen den Krankenhäusern und schließlich auch im gesamten Gesundheitswesen intensivieren.
Dennoch müssen aus Sicht des BDPK einige Änderungen und Nachsteuerungen in dem Gesetzesentwurf berücksichtigt werden, um rationale und gewollte Effekte des Wettbewerbs auf ein leistungsfähiges Gesundheitswesen zu erreichen. Dazu gehören folgende Bereiche:
• Schaffung eines fair ausgestalteten Wettbewerbsrahmens zwischen den Leistungserbringern und den Krankenkassen durch die Anwendbarkeit des Wettbewerbsrechtes.
• Fokussierung aller Regelungen auf Leistungen und nicht auf die institutionelle Trägerschaft der Leistungserbringer.
• Anpassung des Steuerrechtes an die Perspektiven und Entwicklungen der Leistungserbringung in Krankenhäusern z.B. durch neue Versorgungsformen als hinsichtlich der Einführung der monistischen Investitionskostenfinanzierung.
• Verbot von unter den Leistungserbringern asymmetrisch ausgestalteten Subventionen und Beihilfen.
• Rücknahme aller sachfremden finanziellen Belastungen der Krankenhäuser und der Rehabilitationskliniken durch gesetzgeberische Entscheidungen, wozu insbesondere gehört, auch für die Rehabilitationskliniken die restriktive Grundlohnsummenbindung zu streichen.
Die schriftliche Fassung der Stellungnahme können Sie hier herunterladen:


