BDPK
 

Mehr unternehmerische Freiheit - Krankenhäuser schrittweise entfesseln

BDPK stellt Eckpunkte zum ordnungspolitischen Rahmen ab 2009 vor

Berlin, 08.02.2007. Der BDPK - Bundesverband Deutscher Privatkliniken e. V. hat seine Vorstellungen zum ordnungspolitischen Rahmen für den Krankenhaussektor in einem Thesenpapier zusammengefasst. Darin fordert der Verband eine Liberalisierung des deutschen Krankenhausmarktes und mehr unternehmerische Gestaltungsspielräume für Krankenhäuser. „Die Krankenhäuser in privater Trägerschaft befürworten ausdrücklich eine stärkere wettbewerbliche Ausgestaltung des Krankenhausmarktes“, erklärt Thomas Bublitz, Hauptgeschäftsführer des BDPK. „Wir sind davon überzeugt, dass nicht mehr Regulierung und staatliche Administration, sondern mehr Wettbewerb um bessere Versorgungskonzepte der Weg ist, um die Qualität der Leistungen zu steigern. Hierfür bedarf es aber veränderter Rahmenbedingungen“, stellt Bublitz fest. So behindere die bestehende sektorale Budgetierung von stationären Krankenhausleistungen und ambulanten vertragsärztlichen Leistungen notwendige Entwicklungsprozesse zu patientenorientierten Versorgungsstrukturen.

Zu den wesentlichen Forderungen des BDPK zählt der Umstieg auf die monistische Finanzierung der Krankenhausleistungen. Das bisherige duale Finanzierungssystem hat sich aus Sicht des Verbandes nicht bewährt. Die Länder kommen ihrer Verpflichtung zur Übernahme der Investitionskosten immer weniger nach. Die Finanzierungslücke ist inzwischen auf über 50 Mrd. Euro angestiegen. „Die Umstellung auf eine monistische Finanzierung darf allerdings nicht zum Selbstzweck werden. Vielmehr muss sichergestellt sein, dass die Probleme der unzureichenden Landesförderung sowie der entstandene Investitionsstau aufgelöst werden“, macht Bublitz zur Bedingung.

Auch die bisherige detaillierte Krankenhausplanung der Länder gehört nach Auffassung des BDPK auf den Prüfstand. Sie ist mit einem DRG-Preissystem und einer monistischen Finanzierung der Krankenhausleistungen nicht vereinbar. Eine reduzierte Rahmenplanung sei völlig ausreichend, meint Bublitz. Sie würde den Kliniken die notwendigen Freiräume zur Weiterentwicklung und Gestaltung ihrer Leistungsangebote gestatten, gleichwohl ermögliche sie den Ländern, ihren gesetzlichen Sicherstellungsauftrag zu gewährleisten.

Wettbewerb heißt für private Krankenhausträger auch mehr Entscheidungsfreiheit für Versicherte. „Patienten sind durchaus bereit für aufwändigere Versorgungen mehr zu zahlen. Warum sollten wir ihnen nicht entsprechende Wahlmöglichkeiten außerhalb des Sozialversicherungssystems anbieten?“ fragt Bublitz. Nicht zuletzt verweist Bublitz auf ein zentrales Anliegen der Privaten: „Fairer Wettbewerb verlangt nach gleich langen Spießen. Deshalb muss mit der wettbewerbsverzerrenden Subventionierung öffentlicher Krankenhäuser endlich Schluss sein.“

Ihr Ansprechpartner:

Thomas Bublitz
Hauptgeschäftsführer des
Bundesverbandes
Deutscher Privatkliniken e.V.
Friedrichstraße 60
10117 Berlin
Tel.: 0 30 - 2 40 08 99 -0
Fax: 0 30 - 2 40 08 99 -30
E-Mail: Thomas.Bublitz@bdpk.de
http://www.bdpk.de/

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