Abschluss eines Bundesmanteltarifvertrages Nr. 1
Der Bundesverband Deutscher Privatkliniken e.V. hat am 20.10.2008 einen Bundesmanteltarifvertrag Nr. 1 (BMTV Nr. 1) mit medsonet. Die Gesundheitsgewerkschaft im CGB abgeschlossen.
Folgende wesentliche Regelungen sind hervorzuheben:
- Ausdehnung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von 39 Stunden auf 40 Stunden (alle Beschäftigte) oder 42 Stunden (Berufsgruppe der Ärzte) mit Zustimmung des Beschäftigten bei vollem Lohnausgleich und Widerrufsmöglichkeit des Beschäftigten mit einer Frist von 6 Monaten möglich,
- Arbeitszeitkonto im Umfang von 200 Stunden plus und 40 Stunden minus, wobei der Arbeitgeber entscheiden kann, ob ein solches Arbeitszeitkonto eingeführt wird,
- Regelung des Bereitschaftsdienstes unter Beachtung des ab 01.01.2007 geltenden Arbeitszeitgesetzes, zudem Einführung einer weiteren Bereitschaftsdienststufe für eine Inanspruchnahme unter 10%,
- Öffnung des tariflichen Geltungsbereiches auch für Zusatzmitglieder nach § 3 Abs. 1 Buchstabe b) der Satzung des BDPK.
Der Bundesmanteltarifvertrag Nr. 1 tritt am 01.07.2008 in Kraft und kann erstmals zum 31.12.2009 gekündigt werden.

