Mutter- / Vater-Kind-Rehabilitation
Abgeordnete setzen sich für Mutter-/Vater-Kind-Kuren ein
Der Gesundheitsausschuss des Bundestages fordert den GKV-Spitzenverband und den Medizinischen Dienst des GKV-Spitzenverbandes auf, spätestens bis Ende 2011 die Entscheidungsgrundlagen für die gesetzlichen Krankenkassen klarer zu fassen.
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BMG-Veröffentlichung zu Mutter-/ Vater-Kind-Maßnahmen
Das Bundesministerium für Gesundheit veröffentlicht ein Informationsblatt "Kuren für Mütter/Väter und Kinder".
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Bericht der Bundesregierung über die Entwicklung der Mutter-/ Vater-Kind-Maßnahmen
Die Facharbeitsgruppe "Vorsorge und Rehabilitation für Mutter-/ Vater-Kind" hat zum Bericht der Bundesregierung über die Entwicklung der Mutter-/ Vater-Kind-Maßnahmen Stellung genommen.
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Mutter-/ Vater- Kind-Leistungen (sog. Mutter-Kind-Kuren) sind Pflichtleistungen der Gesetzlichen Krankenversicherungen
Maßnahmen der medizinischen Vorsorge und Rehabilitation für Mütter und Väter, die sogenannten Mutter-/Vater-Kind-Kuren, sind Pflichtleistungen der Krankenkassen. Das bedeutet: Wenn solche Maßnahmen medizinisch notwendig sind, müssen sie von der Krankenkasse bezahlt werden.
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Stellungnahme zum Bericht der Krankenkassen Dezember 2005
Der von den Spitzenverbände der Krankenkassen gemäß §§ 24 Abs. 4 und 41 Abs. 4 SGB V dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) vorzulegende Bericht über die Erfahrungen mit den durch das 11. SGB V-Änderungsgesetz bewirkten Rechtsänderungen wird vom BMG massiv kritisiert. Insbesondere gäbe der Bericht keine Erklärung, warum die Leistungsausgaben vieler Kassen im Bereich der Mutter-/Vater-Kind-Maßnahmen drastisch zurückgingen.
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