Richtlinien / Empfehlungen
Begutachtungsrichtlinie Mutter- / Vater-Kind-Maßnahmen
Damit Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen für Eltern und ihre Kinder künftig transparenter und einheitlicher gewährt werden, hat der GKV-Spitzenverband die Begutachtungsrichtlinie Vorsorge und Rehabilitation überarbeitet und die neue Fassung am 6. Februar 2012 beschlossen.
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Reha-Richtlinie (G-BA)
Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (Rehabilitations-Richtlinien) nach § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 8 SGB V
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Richtlinie über die Stichprobenprüfung des MDK
Der GKV-Spitzenverband hat am 02.07.2008 die "Richtlinie über Umfang und Auswahl der Stichproben bei der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung und Ausnahmen davon nach § 275 Abs. 2 Nr. 1" (Anlage) für die Bewilligung von Anträgen auf medizinische Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen beschlossen. Danach soll jeder 4. Antrag geprüft werden, sofern nicht eine Ausnahme vorliegt.
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Begutachtungsrichtlinie Vorsorge und Rehabilitation (MDS)
Der Vorstand des MDS hat die neue Begutachtungs-Richtlinie Vorsorge und Rehabilitation am 28.10.2005 verabschiedet. Sie definiert die Voraussetzungen, Inhalte und Ziele der ambulanten und stationären medizinischen Vorsorge und Rehabilitation und ist für die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung verbindlich.
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Anforderungsprofile für Eltern-Kind-Einrichtungen
Als Grundlage für Versorgungsverträge nach §111a SGB V und zur Sicherung eines einheitlichen Leistungsgeschehens haben die Spitzenverbände der Krankenkassen 2003 unter Beteiligung der Elly-Heuss-Knapp-Stiftung, Deutsches Müttergenesungswerk (MGW) und des Bundesverbandes Deutscher Privatkliniken (BDPK) folgende Anforderungsprofile vereinbart:
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Umsetzungsempfehlungen Vorsorge- und Rehakuren
Flankierend zu den Änderungen in der Begutachtungsrichtlinie Vorsorge und Rehabilitation haben GKV-Spitzenverband, die Verbände der Krankenkassen auf Bundesebende und der MDS Umsetzungsempfehlungen veröffentlicht. Die Umsetzungsempfehlungen sollen dazu beitragen, dass vorsorge- oder rehabilitationsbedürftige Versicherte ihren Anspruch auf eine medizinisch erforderliche Maßnahme verwirklichen können.
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Rahmenempfehlungen zur mobilen geriatrischen Rehabilitation
Als Grundlage für zielorientierte Leistungen sowie für die Anforderungen an mobile geriatrische Rehabilitationsleistungen haben die Spitzenverbände der Krankenkassen unter Beteiligung des Medizinischen Dienstes sowie der Bundesarbeitsgemeinschaft Mobile Rehabilitation (BAG MoRe) Rahmenempfehlungen zur mobilen geriatrischen Rehabilitation erarbeitet.
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Gemeinsame Empfehlungen nach dem SGB IX (BAR)
Eines der Hauptanliegen des SGB IX ist die Koordination und Konvergenz der Leistungen zur Teilhabe sowie die Kooperation der Rehabilitationsträger. Ein wichtiges Instrument zur Umsetzung dieses Ziels stellen gemeinsame Empfehlungen nach §§ 12, 13 SGB IX dar.
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Rahmenempfehlungen der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation
Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) hat zur Weiterentwicklung der Rehabilitation folgende Rahmenempfehlungen erarbeitet:
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Rahmenkonzepte des BDPK zur stationären Rehabilitation
Der BDPK betrachtet es als erforderlich, dass auf der Grundlage des SGB IX und der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) Konzepte für stationäre Leistungen zur medizinischen Rehabilitation entwickelt und in die Diskussion mit der Politik und den Leistungsträgern eingebracht werden.
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