Qualität
Internes Qualitätsmanagement: Verpflichtung zur Selbstbewertung
Der Gemeinsame Ausschuss der Vertragspartner nach § 137d SGB V (GA) beschließt die Veröffentlichung der Vorgaben für die Selbstbewertung des internen QM der ambulanten Rehabilitationseinrichtungen und der stationären Vorsorgeeinrichtungen zum 6. Januar 2012. Nachweise sind bis Januar 2014 vorzulegen. Ein so genanntes BAR-Qualitätsmanagement-Zertifikat oder ein anderes anerkanntes Qualitätsmanagement-Zertifikat ersetzen die Verpflichtung zur schriftlichen Selbstbewertung.
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Veröffentlichung der Kommentierung IQMP-Reha 3.0
Mit der Kommentierung des IQMP-Reha Manuals 3.0 sollen Unklarheiten und Fragen bezüglich der Interpretation und der konkreten Verwendung des Manuals geklärt werden. Die Kommentierung finden Sie hier.
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Neuauflage des IQMP-Reha-Manuals ist erschienen
Zum Qualitätsmanagent-Verfahren "IQMP-Reha" ist die Neuauflage des Manuals erschienen, das ab sofort bestellt werden kann.
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BAR gibt IQMP Anerkennung
Das Qualitätsmanagent-Verfahren "IQMP-Reha" des IQMG erfüllt die Anforderungen an rehabilitationsspezifische QM-Verfahren der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) und hat die entsprechende Anerkennung erhalten.
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„BAR-Vereinbarung zum internen Qualitätsmanagement nach § 20 Abs. 2a SGB IX“ tritt zum 1.10.2009 in Kraft
Zweieinhalb Jahre nach Inkrafttreten der Zertifizierungspflicht für Rehabilitationskliniken mit dem GKV-WSG tritt die entsprechende BAR-Vereinbarung in Kraft, mit der die Reha-Träger die Einzelheiten zur Umsetzung regeln. Das BDPK-eigene Institut für Qualitätsmanagement im Gesundheitswesen - IQMG hat die Anerkennung von IQMP-Reha bei der BAR beantragt. Über die weitere Entwicklung werden wir Sie informieren.
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Neue Vereinbarung zur Qualitätssicherung gemäß § 137d SGB V seit 1. Juni 2008 in Kraft
Die Vereinbarung nach § 137d SGB V trifft vorrangig Festlegungen zur externen Qualitätssicherung, während die Anforderungen an das Interne Qualitätsmanagement (QM) für stationäre Rehabilitationseinrichtungen in der Vereinbarung nach § 20 SGB IX geregelt werden.
Ziel der externen Qualitätssicherung ist, die Qualität der Leistungserbringung transparent zu machen, sie objektiv zu bewerten und zu vergleichen.
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Renten- und Krankenversicherung starten Projekt zur Sicherung der Ergebnisqualität in der stationären medizinischen Rehabilitation von Kindern und Jugendlichen
Die Spitzenverbände der Gesetzlichen Krankenkassen und die Deutsche Rentenversicherung Bund starten im September gemeinsam ein 18-monatiges Projekt . Wissenschaftlich begleitet wird das Projekt durch das Universitätsklinikum Freiburg, Abteilung Qualitätsmanagement und Sozialmedizin (AQMS).
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Kliniken stellen sich dem Vergleich
Qualität kann man nicht anfassen. Sie ist schwer zu messen und doch spürbar. Und: jeder Mensch hat sein eigenes "Qualitätsempfinden". Doch wenn es um die Gesundheit und ums Geld geht, sollte Qualität - vor allem aus Sicht des Patienten - mindestens im Ansatz vergleichbar sein.
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Qualitätssicherung für Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtung § 111a SGB V
Zur Umsetzung der §§ 135a, 137d SGB V haben die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen zwei Projekte zur Entwicklung der externen Qualitätssicherung für Einrichtungen der medizinischen Vorsorge und Rehabilitation für Mütter und Väter einschließlich Mutter-/Vater-Kind-Maßnahmen in Auftrag gegeben, in die der BDPK eingebunden ist.
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Die Vereinbarung zur externen Qualitätssicherung in der Rehabilitation nach § 137 d SGB V gekündigt
Der BDPK und fünf weitere Spitzenverbände der Leistungserbringer haben die mit den Spitzenverbänden der Krankenkassen geschlossene Vereinbarung zu Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement in der stationären Vorsorge und Rehabilitation nach § 137 d Abs. 1 SGB V zum 31.12.2006 gekündigt.
Grund für die Kündigung ist, dass die Krankenkassen ihren Verpflichtungen aus der Vereinbarung nicht nachkommen.
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