Krankenhäuser
Auf dieser Seite haben wir Stellungnahmen und Nachrichten aus dem Bereich "Krankenhäuser" in chronologischer Reihenfolge für Sie zusammengestellt. Mit der Navigationsleiste links können Sie die Beiträge nach einzelnen Fachgebieten aufrufen.
Ambulantes Operieren im Krankenhaus gemäß § 115 b SGB V
Nachdem die Deutsche Krankenhausgesellschaft den Vertrag zum ambulanten Operieren vom 18.03.2004 gekündigt hatte, wurde vom erweiterten Schiedsamt am 17.08.2006 ein neuer Anschlussvertrag festgesetzt, der zum 1. Oktober 2006 in Kraft tritt.
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Sicherstellung der belegärztlichen Versorgung nur im DRG-System möglich!
Gemeinsam sprechen sich ca. 170 Vertreter von Belegärzten, Inetressenverbänden von Belegärzetn und Institutionen für die Umsetzung der Forderung im Koalitionspapier "Für die belegärztliche Vergütung soll im DRG-System eine Regelung gefunden werden" ein.
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Sicherstellung der belegärztlichen Versorgung nur durch Überführung des gesamten Versorgungsbereiches in den stationären Bereich möglich
In einer aktuellen Pressemitteilung vom 04.05.2006 macht der BDPK nochmals auf die notwendigen Maßnahmen zur Sicherstellung der belegärztlichen Versorgung mit Nachdruck aufmerksam. Es ist fünf vor zwölf!
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Einheitlicher Bewertungsmaßstab 2000 plus (EBM 2000 plus)
Der Einheitliche Bewertungsmaßstab bestimmt den Inhalt der abrechnungsfähigen Leistungen der vertragsärztlichen Versorgung und ihr wertmäßiges, in Punkten ausgedrücktes Verhältnis zueinander.
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Verordnung zur Bestimmung vorläufiger Landes-Basisfallwerte
Das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung (BMGS) wurde mit dem Zweiten
Fallpauschalenänderungsgesetz durch § 10 Abs. 8 des Krankenhausentgeltgesetzes
(KHEntgG) ermächtigt, für das Jahr 2005 vorläufige landesweite Basisfallwerte durch
Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates festzulegen, sofern Landes-Basisfallwerte noch nicht vereinbart sind. Ziel hierfür war es, flächendeckende Verzögerungen der krankenhausindividuellen Budgetverhandlungen zu vermeiden und den fristgerechten Einstieg in die Konvergenzphase zu gewährleisten.
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Ambulantes Operieren im Krankenhaus gemäß § 115 b SGB V
Mit der Festsetzung des Bundesschiedsamtes vom 18. März 2004 gilt der nachfolgende Grundvertrag zum "Ambulanten Operieren" zu § 115 b SGB V sowie der nachfolgende Katalog zu § 115 b SGB V in der gültigen Fassung zum 01.07.2005.
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Fallpauschalenverordnung besondere Einrichtungen 2005 (FPVBE 2005)
Krankenhäuser oder Teile von Krankenhäusern, deren Leistungen insbesondere aus medizinischen Gründen, wegen einer Häufung von schwerkranken Patienten oder Patientinnen oder aus Gründen der Versorgungsstruktur mit den Entgeltkatalogen noch nicht sachgerecht vergütet werden, können für das Jahr 2005 unter bestimmten Bedingungen als besondere Einrichtung nach § 17b Abs. 1 Satz 15 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes von der Anwendung der DRG-Fallpauschalen (Diagnosis Related Groups) ausgenommen werden.
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Ambulante Versorgung durch Krankenhäuser bei Unterversorgung gemäß § 116 a SGB V
Im Rahmen des GMG besteht zum 01.01.2004 mit dem § 116a SGB V die Möglichkeit der ambulanten Versorgung durch Krankenhäuser bei Unterversorgung.
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Zweites Fallpauschalenänderungsgesetz
Ziel des Zweiten Fallpauschalenänderungsgesetzes 2005 ist die sachgerechte Weiterentwicklung der bisherigen gesetzliche Rahmenbedingungen der DRG-Einführung im Sinne des lernenden Systems.
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Ambulante Behandlung im Krankenhaus gemäß § 116 b SGB V
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat auf seiner Sitzung am 21. Dezember 2004 eine Richtlinie gemäß § 116b SGB V "Ambulante Behandlung im Krankenhaus" beschlossen.
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