BDPK
 

Bilanz zum KHRG

Der Bundestag hat das "Gesetz zum ordnungspolitischen Rahmen der Krankenhausfinanzierung ab dem Jahr 2009” (kurz: KHRG) am 18. Dezember 2008 in 2. und 3. Lesung beschlossen. Nach Auffassung des BDPK schafft das Gesetz nur bedingt dauerhafte Grundlagen für den ordnungspolitischen Rahmen der Krankenhausversorgung nach dem Ende der Konvergenzphase. Die Gestaltung eines "echten” ordnungspolitischen Rahmens für die Krankenhausversorgung wurde verhindert.

Zu den Verhinderungsgründen zählen zum einen die Beharrungskräfte der Bundesländer, die PARLAMENTzumindest zurzeit nicht überwindbar sind, um eine wirkliche Neuordnung der Krankenhausfinanzierung einschließlich der Investitionskostenfinanzierung umsetzen zu können. Am Mut und an guten Ideen des Bundesgesetzgebers hat es hierbei nicht gefehlt.

Gleichzeitig befindet sich die Bundesregierung bei den finanziellen Hilfen, die den Krankenhäusern versprochenen wurden, in einer selbstgeschaffenen Sackgasse, denn der festgelegte Einheitsbeitrag in Höhe von 15,5 % ist „auf Kante genäht" und lässt nicht die geringste Unsicherheit auf der Ausgabenseite zu.

Bestes Beispiel ist das bereits durch das 2. Fallpauschalenänderungsgesetz beschlossene - und damit vom KHRG unabhängige - Ende der Konvergenzphase im Jahr 2009. Die bisherige Vermutung, im Rahmen des letzten Konvergenzschrittes würden sich genauso viele Krankenhäuser von oben nach unten, wie von unten nach oben auf den Landesbasisfallwert zu bewegen, hat sich nicht bewahrheitet. Durch Mehrleistungen und clevere Verhandlungsstrategien der Krankenkassen waren leider sehr viel mehr Krankenhäuser mit ihrem hausindividuellen Basisfallwerten unterhalb des Landesbasisfallwertes, so dass die Krankenkassen einen Teil der bisherigen - klaglos ertragenen - Einsparungen nun unter großem Geschrei wieder hergeben müssen. Die befürchtete Mehrausgabe bringt das filigrane Konstrukt des bundeseinheitlichen Beitrages im Gesundheitfonds gefährlich ins Wanken. Diese Sorge drückt sich auch in den vorbereiteten Änderungsanträgen zum KHRG aus. Viele dieser Anträge sind mit wirklich guten Absichten formuliert. Dennoch geraten auch sie in den Sog der Finanzierungsprobleme und werden deshalb nur halbherzig und damit leider auch zum Teil wirkungslos umgesetzt.

Was aus Sicht des BDPK zu bemängeln ist:

1.    Konvergenztreue nicht gehalten
Die Krankenhäuser haben darauf vertraut, dass sie mit dem Ende der Konvergenzphase den Landesbasisfallwert abrechnen. Dies galt sowohl für die Krankenhäuser oberhalb als auch unterhalb des Landesbasisfallwertes. Schließlich zahlen nun die Krankenhäuser im kommenden Jahr 50 % der vom GKV-Spitzenverband aufgemachten Rechnung und erhalten erst 2010 den Landesbasisfallwert zur Abrechnungsgrundlage. Auch wenn nun die beste aller schlechten Möglichkeiten gewählt wurde, hat doch diese Entwicklung sehr viel Vertrauen der Krankenhäuser in die politische Verlässlichkeit zerstört.

2.    Keine Chancengleichheit für Belegkliniken
Anzuerkennen ist die Bereitschaft der Fraktionen CDU/CSU und SPD, Regelungen zu treffen, die die Chancengleichheit zwischen den Belegkliniken und Hauptabteilungen nach Inkrafttreten des Vertragsarztrechtsänderungsgesetzes wieder herstellen sollen. Allerdings wird die richtige Absicht mit den in den Änderungsanträgen für Belegabteilungen vorgesehenen Abschlägen auf die Hauptabteilungs-Fallpauschale in Höhe von 20 Prozent nicht erreicht. Mit einer 20 % niedrigeren Fallpauschale können Belegkliniken im Wettbewerb mit Kliniken, die für Honorararztmodelle nach dem Vertragsarztrechtsänderungsgesetz 100 % der Hauptabteilung-Fallpauschale abrechnen, nicht bestehen. Begründungen, wie in der Regel vorzufindende kostengünstigere Versorgungen oder geringere Fallschwere greifen nicht. Diese Varianzen werden gerade im DRG-System mit dem Schweregradindikator erfasst und bewertet. Die belegärztliche Versorgung nun nochmals mit Abschlägen auf die Fallpauschalen zu bestrafen, besiegelt ihr baldiges Ende.


3.    Reha-Kliniken nicht von der Grundlohnrate abgekoppelt
Es wäre wichtig gewesen, auch die stationären Rehabilitationskliniken, die unter den gleichen Kostenentwicklungen leiden, wie die Krankenhäuser, zweifelsfrei von der Bindung der Grundlohnrate nach § 71 SGB V abzukoppeln. Nicht nur die Vergleichbarkeit der Kostenentwicklungen in beiden stationären Bereichen sondern auch die inhaltliche Verknüpfung der beiden Versorgungsbereiche lässt den dringenden Handlungsbedarf erkennen. Dem Gesetzgeber ist doch gerade mit dem KHRG an der Verbesserung der Arbeitsbedingungen des ärztlichen und pflegerischen Personals in Kliniken gelegen. Da dürfen die MitarbeiterINNEN in den Reha-Kliniken weiß Gott nicht außen vor bleiben.

4.    Krankenhäuser mit Zuzahlungsbürokratie belastet
Nun sollen die Krankenhäuser für Krankenkassen das Mahn- und Vollstreckungsverfahren für den Einzug der Krankenhauszuzahlung durchführen. Mit diesem Schritt werden die Arbeitsplätze in Deutschlands Krankenhäusern einen erhebliches Stück unattraktiver. Bei 17 Millionen Krankenhausbehandlungen im Jahr kann man sich ein ungefähres Bild von den Außenständen malen, die bis zur vermutlich erfolglosen Umsetzung des Vollstreckungsverfahrens auf die Krankenhäuser zu kommen. Nur der alles erdrückenden Auseinandersetzung um noch viel schlimmeren den Konvergenzsaldo ist es zu verdanken, dass diese Regelung nicht zu lautstarken Protesten der Krankenhäuser geführt hat.

5.    Mit Praxiskliniken weiteren Versorgungssektor geschaffen
Gänzlich unverständlich sind die Intentionen, die mit der Verpflichtung zur Verhandlung eines „Kataloges ambulant oder stationär durchführbarer stationsersetzender Behandlungen“ verbunden werden. Allein der Begriff der „stationär durchführbareren stationsersetzenden Leistungen“ schreit gerade nach einem regelungsintensiven Programm der integrierten Versorgung in der nächsten Reform.

Der BDPK verkennt nicht, dass sich die Politik mit guten Absichten der Krankenhausgesetzgebung angenommen hat und es ist die Absicht erkennbar, dass sie die Situation der Krankenhäuser spürbar verbessern wollte. Dass ihr dies nun weitgehend nicht gelungen ist, liegt vor allem an den Restriktionen des einheitlichen Beitragssatzes im Gesundheitsfonds, den kein anderer als die Politik selbst zu verantworten hat. Ein besorgniserregender Ausblick auf die kommenden Reformvorhaben.

Do, 24.Mai.12

Seminar zum Thema "Die Klinik der Zukunft"

Weimar
Veranstalter: Verband der Privatkliniken in Thüringen e.V.

Mi, 27.Jun.12

Sitzung des Fachausschusses Tarif- und Personalfragen

Berlin
Veranstalter: bdpk

-> Weitere Termine

Modell 21

BDPK-Konzept zur Gestaltung der Krankenhausfinanzierung

weiterlesen ->


Sprungmarken





URL dieser Seite: http://www.bdpk.de/privatkliniken.php/aid/264/cat/20