Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) vom 2./3. Juli 2008 in Plön
Die Gesundheitsminister der Länder haben sich bei ihrer Konferenz in Plön (Schleswig-Holstein) einstimmig für den Wegfall des Sanierungsbeitrags ab dem 1. Januar 2009, eine angemessene Erstattung der über der Grundlohnsteigerung liegenden Tariferhöhungen und die Verbesserung der Situation der Pflege ausgesprochen.
Die GMK fordert insbesondere angesichts der erheblichen Tarifsteigerungen ab 2007 unverzüglich gesetzlich zu regeln, dass die steigenden Kosten der Krankenhäuser angemessen und auskömmlich finanziert werden:
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Wegfall des seit 2007 erhobenen Sanierungsbeitrages der Krankenhäuser in Höhe von 0,5 % des Rechnungsbetrages ab 1. Januar 2009
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Angemessene Erstattung der über der Grundlohnsteigerung liegenden Tariferhöhung
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Zusätzliche Pauschale zur Stärkung der Pflege ohne bürokratischen Aufwand
Ferner soll zur Realisierung einer bundesweiten Konvergenz der Landesbasisfallwerte eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe eingerichtet werden. Die Investitionsförderung soll in der Kompetenz der Länder bleiben. Die im BMG-Papier vom 27. Juni 2008 aufgeführten Eckpunkte zur Investitionsfinanzierung (Investitionspauschalen) und zum selektiven Kontrahieren bleiben unberücksichtigt. Dem Vernehmen nach beabsichtigt die Bundesgesundheitsministerin in Kürze einen Gesetzesentwurf vorzulegen. Da das Gesetz der Zustimmungspflicht der Länder unterliegt, ist es fraglich, inwiefern die in den Ländern umstrittenen Themen darin aufgegriffen werden. Regelungen zur finanziellen Entlastung der Krankenhäuser könnten möglicherweise auch dem GKV-Organisationsweiterentwicklungsgesetz angehängt werden, das im September im Gesundheitsausschuss des Bundestages beraten wird.
Den GMK-Beschluss können Sie hier als PDF-Datei downloaden.


