Kooperationsvereinbarung mit dem Berufsverband der Deutschen Chirurgen (BDC)
Der BDPK hat mit dem Berufsverband der Deutschen Chirurgen e.V. eine Kooperationsvereinbarung abgeschlossen, in der beide Verbände erklären, sich gemeinsam für den Erhalt der belegärztlichen Versorgung einzusetzen.
Die Vertragspartner sehen in der Überführung der belegärztlichen Vergütung in das DRG-System einen wesentlichen Schritt zur Sicherstellung der belegärztlichen Versorgung. Erklärtes Ziel ist es, die Vergütung der Belegärzte nicht mehr im Rahmen der kollektivvertraglich vereinbarten Gesamtvergütung der Vertragsärzte, sondern in zweiseitigen Verträgen zwischen dem Belegarzt und dem Krankenhaus zu regeln.


