Ambulantes Operieren im Krankenhaus gemäß § 115 b SGB V
Nachdem die Deutsche Krankenhausgesellschaft den Vertrag zum ambulanten Operieren vom 18.03.2004 gekündigt hatte, wurde vom erweiterten Schiedsamt am 17.08.2006 ein neuer Anschlussvertrag festgesetzt, der zum 1. Oktober 2006 in Kraft tritt.
Abweichend von dem Inkrafttreten des Gesamtvertrages gilt für die Vergütung folgende Regelung: Ab dem 01.01.2007 werden alle 115b-Leistungen sowie prä-, intra- und postoperative Begleitleistungen mit einem festen Punktwert außerhalb der budgetierten und pauschalierten Gesamtvergütung der Kassenärztlichen Vereinigungen vergütet. Diese Regelung gilt für Krankenhäuser und Vertragsärzte gleichermaßen. Die festen Punktwerte werden vor Ort von den Kassenärztlichen Vereinigungen und den Landesverbänden der Krankenkassen festgesetzt. Bis zum 31.12.2006 gelten die derzeit gültigen Punktwertregelungen für die Krankenhäuser fort.
Der Katalog ambulant durchführbarer Operationen und sonstiger stationsersetzender Eingriffe gemäß § 115 b SGB V bleibt unverändert. Über die Maßnahmen der Qualitätssicherung wurde eine gesonderte Vereinbarung geschlossen.


