BDPK
 

Finanzieller Ausgleich für die Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitszeitbedingungen im Krankenhaus

Berlin, 19.09.2006: Aufgrund der EuGH-Rechtsprechung wurde das deutsche Arbeitszeitgesetz zum 1.1.2004 geändert. Seither ist der Bereitschaftsdienst in vollem Umfang als Arbeitszeit anerkannt. Zur Umsetzung der neuen Regelungen hat der Gesetzgeber zunächst eine Übergangsfrist von zwei Jahren eingeräumt, die anschließend um ein weiteres Jahr bis zum 31.12.2006 verlängert wurde.

Um den erheblichen finanziellen und personellen Mehrbedarf zur Umsetzung der neuen Arbeitszeitregelungen aufzufangen, wurde mit dem GKV-Modernisierungsgesetz 2004 in § 6 Abs. 5 BPflV und § 4 Abs. 13 KHEntgG geregelt, dass Krankenhäuser zur Finanzierung von Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitszeitbedingungen für die Jahre 2003 bis 2009 jährlich einen zusätzlichen Betrag bis zur Höhe von 0,2% des Erlösbudgets im Rahmen der Budgetvereinbarungen abrufen können. Das entspricht jährlich einem Finanzvolumen von insgesamt etwa 100 Mio. Euro. Nach der derzeitigen Rechtslage könnten den Krankenhäusern somit ab 2009 ca. 700 Mio. Euro zur Verfügung stehen.

Da das deutsche Arbeitszeitgesetz eine Umsetzung der neuen Arbeitszeitregelungen jedoch bereits ab dem 01.01.2007 zwingend vorschreibt, fordert die FDP-Fraktion mit ihrem Antrag „Ausgleich für Arbeitszeitmodelle in Krankenhäusern vorziehen“ (BT-Drs. 16/670 vom 15.02.2006), die auf den Zeitraum von 2003 bis 2009 angelegte Finanzierung vorzuziehen und den Krankenhäusern die vorgesehenen Mittel in voller Höhe bereits ab dem Jahr 2006 bereitzustellen.

Der BDPK begrüßt und unterstützt den Antrag der FDP-Fraktion. Die finanziellen Mittel müssen den Krankenhäusern bereits jetzt, spätestens aber ab 2007 in voller Höhe zur Verfügung stehen. Vor dem Hintergrund der aktuellen und der noch zu erwartenden Tarifabschlüsse besteht darüber hinaus ein dringender Bedarf für eine Erhöhung des derzeit vorgesehenen Finanzvolumens. Weiterhin ist eine gesetzliche Klarstellung erforderlich, dass auf den Nachweis einer schriftlichen Vereinbarung mit der Arbeitnehmervertretung verzichtet werden kann, wenn in einem Krankenhaus eine solche Institution nicht besteht, um Krankenhäuser ohne Personalvertretung nicht zu benachteiligen. Ferner ist in diesem Zusammenhang der Bedarf für einen entsprechenden finanziellen Ausgleich für Rehabilitations- und Vorsorgeeinrichtungen zu sehen, zumal diese Einrichtungen von der Umsetzung des Arbeitszeitgesetzes ebenso betroffen sind.

Zu dem Antrag der FDP-Fraktion findet am 20.09.2006 in Berlin eine Anhörung des Ausschusses für Gesundheit statt.  

Do, 24.Mai.12

Seminar zum Thema "Die Klinik der Zukunft"

Weimar
Veranstalter: Verband der Privatkliniken in Thüringen e.V.

Mi, 27.Jun.12

Sitzung des Fachausschusses Tarif- und Personalfragen

Berlin
Veranstalter: bdpk

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Modell 21

BDPK-Konzept zur Gestaltung der Krankenhausfinanzierung

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