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Verordnung zur Bestimmung vorläufiger Landes-Basisfallwerte

Das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung (BMGS) wurde mit dem Zweiten Fallpauschalenänderungsgesetz durch § 10 Abs. 8 des Krankenhausentgeltgesetzes (KHEntgG) ermächtigt, für das Jahr 2005 vorläufige landesweite Basisfallwerte durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates festzulegen, sofern Landes-Basisfallwerte noch nicht vereinbart sind. Ziel hierfür war es, flächendeckende Verzögerungen der krankenhausindividuellen Budgetverhandlungen zu vermeiden und den fristgerechten Einstieg in die Konvergenzphase zu gewährleisten.

Do, 24.Mai.12

Seminar zum Thema "Die Klinik der Zukunft"

Weimar
Veranstalter: Verband der Privatkliniken in Thüringen e.V.

Mi, 27.Jun.12

Sitzung des Fachausschusses Tarif- und Personalfragen

Berlin
Veranstalter: bdpk

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Modell 21

BDPK-Konzept zur Gestaltung der Krankenhausfinanzierung

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