Zweites Fallpauschalenänderungsgesetz
Ziel des Zweiten Fallpauschalenänderungsgesetzes 2005 ist die sachgerechte Weiterentwicklung der bisherigen gesetzliche Rahmenbedingungen der DRG-Einführung im Sinne des lernenden Systems.
Mit dem Zweiten Fallpauschalenänderungsgesetz werden insbesondere die Phase der Budgetangleichungen (Konvergenzphase) verlängert, die Angleichungsquoten in den beiden ersten Jahren abgesenkt, eine Ausgleichsregelung für die Vereinbarung des landesweiten Basisfallwerts ermöglicht und Maßnahmen zur Verbesserung der Kalkulationsgrundlagen für das DRGFallpauschalensystem ergriffen. Darüber hinaus wird eine wettbewerbsneutrale Finanzierung der Ausbildungsstätten und -vergütungen sichergestellt.
Dateien
- Infosachstand Fallpauschalenänderungsgesetz 29.09.2004 (pdf, 39 KB)
- Pressemitteilung BDPK Konvergenzphase 19.11.2004 (pdf, 31 KB)
- Stellungnahme BDPK Abgeordnetenantrag 22.09.04 (pdf, 33 KB)
- Stellungnahme Referentenentwurf 2.FPÄndG 22.09.04 (pdf, 90 KB)
- Stellungnahme Referentenentwurf 2.FPÄndG 25.06.04 (pdf, 86 KB)
- Zweites Fallpauschalenänderungsgesetz - 2. FPÄndG 15.12.2004 (pdf, 162 KB)


