BDPK
 

Zweites Fallpauschalenänderungsgesetz

Ziel des Zweiten Fallpauschalenänderungsgesetzes 2005 ist die sachgerechte Weiterentwicklung der bisherigen gesetzliche Rahmenbedingungen der DRG-Einführung im Sinne des lernenden Systems.

Mit dem Zweiten Fallpauschalenänderungsgesetz werden insbesondere die Phase der Budgetangleichungen (Konvergenzphase) verlängert, die Angleichungsquoten in den beiden ersten Jahren abgesenkt, eine Ausgleichsregelung für die Vereinbarung des landesweiten Basisfallwerts ermöglicht und Maßnahmen zur Verbesserung der Kalkulationsgrundlagen für das DRGFallpauschalensystem ergriffen. Darüber hinaus wird eine wettbewerbsneutrale Finanzierung der Ausbildungsstätten und -vergütungen sichergestellt.

Do, 24.Mai.12

Seminar zum Thema "Die Klinik der Zukunft"

Weimar
Veranstalter: Verband der Privatkliniken in Thüringen e.V.

Mi, 27.Jun.12

Sitzung des Fachausschusses Tarif- und Personalfragen

Berlin
Veranstalter: bdpk

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Modell 21

BDPK-Konzept zur Gestaltung der Krankenhausfinanzierung

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