Stellungnahme zum Psychiatrie-Entgeltsystem
Der Gesetzgeber hat im Jahr 2009 mit § 17d KHG die Selbstverwaltungspartner beauftragt, ein leistungsorientiertes und pauschalierendes Entgeltsystem für die Leistungen der psychiatrischen und psychosomatischen Einrichtungen zu entwickeln. Der BDPK hat zur Anhörung des Referentenentwurfs eine Stellungnahme abgegeben.
Mit der Einführung des neuen Entgeltsystems soll der Weg von der krankenhausindividuellen Verhandlung kostenorientierter Budgets hin zu einer leistungsorientierten Krankenhausvergütung konsequent fortgesetzt werden. Die Transparenz über das Leistungsgeschehen soll verbessert werden. Die Stellungnahme des BDPK vom 01.12.2011 zum Referentenentwurf für ein „Gesetz zur Einführung eines pauschalierenden Entgeltsystems für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen“ ist als Anlage beigefügt.

