Bundeskabinett beschließt "Nationalen Aktionsplan"
Der Nationale Aktionsplan der Bundesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention umfasst rund 200 große und kleine Maßnahmen aus allen Lebensbereichen. Die Forderung des BDPK, das Reha-Budget der Rentenversicherung anzuheben, wurde im jetzt verabschiedeten Nationalen Aktionsplan aufgenommen: Die Bundesregierung wird die Notwendigkeit einer Anhebung des so genannten "Reha-Deckels" prüfen.
Leitgedanke und zentrales Handlungsprinzip ist die Idee der Inklusion. Maßnahmen im Bereich der medizinische Rehabilitation lauten unter anderem: Überprüfung des Reha-Deckels der Rentenversicherung sowie Überprüfung und Evaluierung des SGB 9.Wörtlich heißt es: „Aufgrund des längeren Verbleibs der Versicherten im Erwerbsleben werden künftig auch die Anforderungen an die Leistungen zur Teilhabe der Rentenversicherung weiter steigen. Dabei hält die Bundesregierung allerdings an ihrer rentenpolitischen Grundentscheidung fest, dass Ausgabensteigerungen im System der Rentenversicherung nicht zu Lasten der Generationengerechtigkeit gehen oder zu einer Gefährdung der gesetzlichen Obergrenzen für den Beitragssatz führen dürfen. In diesem Zusammenhang wird die Bundesregierung auch die Notwendigkeit einer Anhebung des Reha-Deckels prüfen.“
Neben einer Bestandsaufnahme fasst der Nationale Aktionsplan die Ziele und Maßnahmen der Bundesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in einer Gesamtstrategie für die nächsten zehn Jahre zusammen. Die Bundesregierung hat zwölf Handlungsfelder identifiziert, in denen der Aktionsplan einen Beitrag zur Erfüllung der Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention leisten soll. Die Handlungsfelder, die sich wechselseitig beeinflussen, lauten:
• Arbeit und Beschäftigung
• Bildung
• Prävention, Rehabilitation, Gesundheit und Pflege
• Kinder, Jugendliche, Familie und Partnerschaft
• Frauen
• Ältere Menschen
• Bauen und Wohnen
• Mobilität
• Kultur und Freizeit
• Gesellschaftliche und politische Teilhabe
• Persönlichkeitsrechte
• Internationale Zusammenarbeit.
Im Aktionsplan werden für alle Handlungsfelder die Themenschwerpunkte hervorgehoben, die derzeitige Situation geschildert und konkrete Maßnahmen zur Umsetzung der Ziele der Bundesregierung beschrieben.


