BDPK
 

Appell an Gesundheitsausschuß

Die Finanzsituation der Krankenhäuser darf durch die neuen Sparvorschläge des GKV-Spitzenverbandes nicht weiter geschwächt werden. Der BDPK appelliert in einen Schreiben an Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt und die Mitglieder im Gesundheitsausschuß des Deutschen Bundestages, keine weiteren finanziellen Einschnitte in die Krankenhausfinanzierung vorzunehmen.

Die neuesten Forderungen des GKV-Spitzenverbandes nach Sparmaßnahmen im Krankenhausbereich betreffen vor allem die Kürzung der Vergütung von Mehrleistungen und die Schließung der Lücke zwischen den Landesbasisfallwerten und den durchschnittlichen krankenhausindividuellen Basisfallwerten. Dem Vernehmen nach ist das Bundesgesundheitsministerium (BMG) damit beauftragt worden, die Forderungen der Kassenseite zu prüfen und entsprechende Änderungen in den Entwurf des Krankenhausfinanzierungsreformgesetzes (KHRG) einzuarbeiten.

Dagegen wendet sich der BDPK mit seinem Schreiben, das Ende Oktober an die politischen Entscheidungsträger auf Bundesebene übersandt wurde. Die 1. Lesung des KHRG im Bundesrat findet am 7. November statt. 

Das Anschreiben des BDPK können Sie hier herunterladen.

Mo, 03.Jun.13

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