Bundestag verabschiedet Gesundheitsreform
Der Bundesrat hat am 17.12.2010 das "Gesetz zur nachhaltigen und sozial ausgewogenen Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung" und das sogenannte "Arzneimittelsparpaket" (AMNOG) passieren lassen. Der Mehrländerantrag zur Anrufung des Vermittlungsausschusses wurde sowohl beim GKV-FinG als auch beim AMNOG abgelehnt. Damit treten die beiden Gesetze wie geplant am 1.1.2011 in Kraft.
Für das „Gesetz zur nachhaltigen und sozial ausgewogenen Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung“ (GKV-Finanzierungsgesetz) der schwarz-gelben Regierungskoalition stimmten in der Bundestagssitzung am 12. November 306 Abgeordnete, es gab 253 Gegenstimmen. Bereits einen Tag zuvor hatte der Bundestag den ersten Teil der Gesundheitsreform, das sogenannte „Arzneimittelsparpaket“ beschlossen. 314 Abgeordnete stimmten dafür, 269 dagegen. Die beiden Gesetzesvorlagen können Sie am Ende dieser Seite herunterladen.
Wenig Perspektiven für leistungsfähige Krankenhausstrukturen
Der BDPK begrüßt die Tatsache, dass die Ausnahmen bei den Mehrleistungsabschlägen erweitert wurden. Enttäuschend ist jedoch, dass die Koalition weiterhin die undifferenzierte Absenkung der Vergütung von Leistungszuwächsen, unbefristet über das Jahr 2012 hinaus, eingeführt hat. Der vorgesehene undifferenzierte Mehrleistungsabschlag in Höhe von 30 Prozent verhindert jede sinnvolle und qualitätsorientierte Weiterentwicklung der bundesdeutschen Krankenhausstrukturen. Weiterhin werden mit dieser Vorgabe die Grundprinzipien der mit den DRGs eingeführten leistungsorientierten und -gerechten Vergütung ausgehebelt.
Positiv zu bewerten ist, dass die zur Kostendämpfung installierten Preiszuwachsbegrenzungen für Krankenhäuser gemindert werden und somit die Preise der Fallpauschalen im kommenden Jahr um maximal 0,9 Prozent und im Jahr 2012 um voraussichtlich 1,0 Prozent statt 0,5 Prozent erhöht werden.
Aber auch diese Anpassung der Preiszuwachsbegrenzung bedeutet immer noch eine Überkompensation der politisch gewollten Einsparungen in Höhe von 150 Mio. Euro im Jahr 2011 und 300 Mio. Euro für 2012. Dieser Tatsache liegt zugrunde, dass eine Begrenzung des Anstieges des Landesbasisfallwertes den Krankenhäusern auch in den Folgejahren - durch die abgesenkte Basis - dauerhaft Geld entzieht. Nach Berechnungen des BDPK könnten die geplanten Einsparungen jedoch bereits durch eine jeweils 0,25 prozentige Absenkung der Grundlohnrate erzielt werden. Aus diesem Grund fordert der BDPK auch weiterhin eine Nachbesserung in diesem Punkt.
Ebenso setzt sich der BDPK nach wie vor für die Einführung des mit dem KHRG politisch angekündigten Orientierungswertes zur realen Kostendarstellung im Krankenhausbereich anstelle einer weiteren Grundlohnanbindung ein. Allein schon zum Beweis der Verlässlichkeit der Gesundheitspolitik ist es nötig, die Systematik des Orientierungswertes anstelle der Grundlohnorientierung einzuführen. Die politisch für tragbar erachteten Ausgabenentwicklungen ließen sich sowohl für 2011 als auch für 2012 wesentlich passgenauer über den Orientierungswert abbilden, als dies mit der Festlegung einer prozentualen Grundlohnkürzung jetzt für 2012 gelingen kann. Der Orientierungswert verliert dadurch auch nicht „seine Unschuld“, weil er wegen der Festlegung des Wertes durch das BMG bereits ein politisches Instrument ist.
"Verdacht mangelnder Sorgfalt"
Die Kliniken in privater Trägerschaft haben durchaus Verständnis dafür, dass bei dem schwierigen Vorhaben, eine finanzierbare medizinische Versorung sicherzustellen, unpopuläre Maßnahmen getroffen werden müssen. Auch haben die Krankenhäuser immer wieder erklärt, dass sie ihren Beitrag zur Konsolidierung und Stabilisierung leisten werden. Aus unserer Sicht bedeutet die vorgesehene Anpassung der Preiszuwachsbegrenzung aber nach wie vor eine Überkompensation der politisch gewollten Einsparungen, weil die Begrenzung des Anstieges des Landesbasisfallwertes den Krankenhäusern auch in den Folgejahren - durch die abgesenkte Basis - dauerhaft Geld entzieht. Ebenso falsch und ebenso enttäuschend ist, dass die Bundesregierung an der Einführung von Zwangsrabatten für Mehrleistungen festgehalten hat. Auch wenn die Ausnahmetatbestände erweitert und Härtefallregelungen eingefügt wurden, bleibt es dabei, dass undifferenzierte Mehrleistungsabschläge jede sinnvolle und qualitätsorientierte Weiterentwicklung der bundesdeutschen Krankenhausstrukturen verhindern.
Sogar nach Auffassung von Parlamentariern aus den eigenen Regierungsparteien stehen solche gesetzlichen Regelungen unter dem „Verdacht mangelnder Sorgfalt“. Das könnte im Ergebnis dazu führen, dass auf den von der Bundesregierung ausgerufenen „Herbst der Entscheidungen” ein Winter der Enttäuschungen folgt.

