BDPK
 

Aktueller Stand beim GKV-Finanzierungsgesetz

Am Montag, 08.11.2010 setzt der Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages seine Beratungen über das GKV-Finanzierungsgesetz (GKV-FinG) fort, die am 10.11.2010 abgeschlossen werden sollen. Am Freitag, dem 12.11.2010 wird der Gesetzentwurf dann zur zweiten / dritten Lesung in den Bundestag eingebracht. Den Gesetzentwurf mit seinen bisherigen Änderungen sowie die Bewertung und die Stellungnahmen des BDPK und der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) haben wir hier für Sie zusammengestellt.

Gegenstand der Beratungen im Gesundheitsausschuss sowie bei der Lesung im Deutschen Bundestag werden der Gesetzentwurf vom 28.09.2010 und die hierzu von der Regierungskoalition beschlossenen Änderungen sein. Auf die Änderungen hatten sich die gesundheitspolitischen Spitzen der Koalitionsfraktionen und die Leitung des BMG zuletzt am 29.10.2010 verständigt. Beide Papiere können Sie am Ende dieser Seite herunterladen.

Diesen zuletzt beschlossenen Änderungen war eine Stellungnahme des Bundesrates vom 15. Oktober 2010 vorausgegangen, auf die die Bundesregierung mit einer Gegenäußerung geantwortet hatte. Auch diese beiden Papiere können Sie am Ende der Webseite herunterladen.

Für den Krankenhausbereich ergeben sich nach derzeitigem Stand folgende Veränderungen:

Pauschale Ausgabenbegrenzung

Der Ausgabenanstieg für Krankenhausleistungen soll auf einen prozentualen Pauschalbetrag begrenzt werden. Dieser soll sich an der jeweils maßgeblichen Veränderungsrate der beitragspflichtigen Einnahmen der GKV-Mitglieder nach § 71 SGB V (Grundlohnrate) orientieren. Danach würden die Fallpauschalenpreise im kommenden Jahr um maximal 0,9 Prozent erhöht werden dürfen,  im ersten Gesetzentwurf waren nur  0,25 Prozent vorgesehen.  Im Jahr 2012 dürfen die Preise voraussichtlich um 1,0 Prozent steigen (statt 0,5 Prozent wie im ersten Gesetzentwurf) .

Mehrleistungsabschläge

Vorgesehen ist nach wie vor die dauerhafte Absenkung der Vergütungen für Leistungszuwächse, die bei den Kliniken durch Fallzahl- und Fallschweresteigerungen entstehen. Gegenüber dem ersten Gesetzentwurf sind jetzt aber erweiterte Ausnahmeregelungen berücksichtigt worden.
Diese sollen gelten bei zusätzlichen Kapazitäten aufgrund der Krankenhausplanung bzw. Investitionsprogrammen der Länder oder bei einzelnen Leistungen zur Vermeidung unzumutbarer Härten.

Zuzahlungsinkasso

Seit dem 1.1.2010 ist die Ein­zie­hung säu­mi­ger Zu­zah­lun­gen von Pa­ti­en­ten von den Kran­ken­häu­sern durch­zu­füh­ren. Die Änderungen zum GKV-FinG sehen jetzt vor, dass das Inkasso nach erfolglosem Einziehungsverfahren durch das Krankenhaus auf die Kostenträger zurückgehen soll.

Bewertung und Stellungnahme des BDPK

Der BDPK begrüßt die Tatsache, dass die Ausnahmen bei den Mehrleistungsabschlägen erweitert wurden. Enttäuschend ist jedoch, dass die Koalition weiterhin die undifferenzierte Absenkung der Vergütung von Leistungszuwächsen, unbefristet über das Jahr 2012 hinaus, einführen will. Der vorgesehene undifferenzierte Mehrleistungsabschlag in Höhe von 30 Prozent verhindert jede sinnvolle und qualitätsorientierte Weiterentwicklung der bundesdeutschen Krankenhausstrukturen. Weiterhin werden mit dieser Vorgabe die Grundprinzipien der mit den DRGs eingeführten leistungsorientierten und -gerechten Vergütung ausgehebelt und ist deshalb abzulehnen.

Positiv zu bewerten ist, dass die zur Kostendämpfung installierten Preiszuwachsbegrenzungen für Krankenhäuser gemindert werden sollen und somit die Preise der Fallpauschalen im kommenden Jahr um maximal 0,9 Prozent und im Jahr 2012 um voraussichtlich 1,0 Prozent statt 0,5 Prozent erhöht werden. Aber auch diese geplante Anpassung der Preiszuwachsbegrenzung bedeutet immer noch eine Überkompensation der politisch gewollten Einsparungen in Höhe von 150 Mio. EUR im Jahr 2011 und 300 Mio. EUR für 2012. Dieser Tatsache liegt zugrunde, dass eine Begrenzung des Anstieges des Landesbasisfallwertes den Krankenhäusern auch in den Folgejahren - durch die abgesenkte Basis - dauerhaft Geld entzieht. Nach Berechnungen des BDPK könnten die geplanten Einsparungen jedoch bereits durch eine jeweils 0,25 prozentige Absenkung der Grundlohnrate erzielt werden.  Aus diesem Grund fordert der BDPK auch weiterhin eine Nachbesserung in diesem Punkt sowie die Einführung des mit dem KHRG politisch angekündigten Orientierungswertes zur realen Kostendarstellung im Krankenhausbereich anstelle einer weiteren Grundlohnanbindung.

Die Stellungnahme des BDPK zur Anhörung im Deutschen Bundestag am 25.10.2010 kann am Ende dieser Seite heruntergeladen werden. Auch die Stellungnahme der Deutschen Krankenhausgesellschaft steht Ihnen hier zum Download zur Verfügung.




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