BDPK
 

Grundsätzliches

Die deutsche Gesundheitspolitik ist durch eine steigende Anzahl neuer Gesetze und Gesetzesänderungen gekennzeichnet, die immer kürzeren Bestand haben. Den Marktteilnehmern bleibt kaum Zeit, sich an die verändernden Rahmenbedingungen anzupassen, bevor diese erneut Veränderungen unterworfen werden.

Eine vernünftige langfristige Planung von Leistungsstrukturen wird damit erheblich erschwert. Langfristige Investitionen erfordern Rechtssicherheit und Stabilität der ordnungspolitischen Rahmendbedingungen.

Stärkung des Wettbewerbs um Qualität und Leistungen
Die Forderung nach einer zunehmend wettbewerblichen Orientierung im Gesundheitswesen ist von der Politik eindeutig formuliert und unumkehrbar. Der BDPK befürwortet ausdrücklich eine stärkere wettbewerbliche Ausgestaltung des Krankenhausmarktes. Solange jedoch die Voraussetzungen für einen funktionierenden Wettbewerb in diesem Sektor nicht gegeben sind, kann sich der Wettbewerb nur auf die Parameter Qualität und Leistungen auswirken.

Stärkere Verzahnung der ambulanten und stationären Leistungserbringung
Eine Verbesserung der Versorgungsqualität für den Patienten lässt sich letztendlich nur über die Förderung neuer Versorgungsformen zur Überwindung der sektoralen Trennung zwischen der Leistungserbringung im ambulanten und stationären Bereich erreichen. Hierfür bedarf es einer Liberalisierung des Gestaltungsrahmens der Versorgungsangebote und damit einhergehend den Wegfall der sektoralen Budgetierung und sachfremder Finanzierungsregelungen, wie z. B. der Anschubfinanzierung für die integrierte Versorgung gem. § 140d SGB V. Fernziel ist eine weitgehende Öffnung der Krankenhäuser für die ambulante Versorgung und damit die Aufhebung der sektoralen Trennung zwischen ambulanter und stationärer Behandlung. Dabei darf es jedoch nicht zu einer Diskriminierung der Krankenhäuser in der Vergütung ambulanter Leistungen kommen.

Stärkung der Patientenautonomie
Eine grundlegende Voraussetzung für mehr Wettbewerb auf dem Krankenhausmarkt ist die Stärkung der Patientenautonomie. Die Krankenhäuser sind innerhalb ihres Leistungsspektrums zur Aufnahme und Behandlung jedes Patienten verpflichtet und wollen auch künftig diesen Auftrag zur Sicherstellung der Patientenversorgung verantwortungsbewusst erfüllen. Im Gegenzug muss jedoch dem Versicherten auch in Zukunft das Recht zur freien Krankenhauswahl erhalten bleiben. Die freie Wahl des Leistungsanbieters ermöglicht dem Patienten eine stärkere Steuerungsfunktion wahrzunehmen, die er orientiert an der Qualität der erbrachten Leistungen ausüben wird. Vor diesem Hintergrund ist es umso wichtiger, die bereits eingeführten flankierenden Maßnahmen zur Verbesserung der Leistungs- und Qualitätstransparenz im Krankenhausbereich fortzuführen und auszubauen.

Darüber hinaus muss dem Versicherten auch die Entscheidungsfreiheit in Bezug auf mögliche unterschiedliche Versorgungsalternativen eingeräumt werden, wobei auch grundsätzlich die Übernahme eventueller Mehrkosten durch den Patienten für gewählte aufwändigere Versorgungen in Betracht kommen muss.

Zu den weiteren Eckpunkten:

Finanzierung der Betriebskosten ->weiter
Finanzierung der Investitionskosten ->weiter


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