BDPK
 

4. Auswirkungen für die Beteiligten

Auswirkungen für die Krankenhausplanung durch die Bundesländer
Die Verteilung der aufzubringenden Investitionsmittel erfolgt annähernd hälftig zwischen den Bundesländern und den Nutzern beziehungsweise deren Krankenversicherungen. Mit diesem Verfahren wird der Positionierung der Gesundheitsministerkonferenz, dass die Gewährleistung der Krankenhausversorgung und der Sicherstellungsauftrag sowie die Krankenhausplanung bei den Ländern als staatliche Aufgabe bleiben, weitgehend entsprochen.

Überführung der Investitionskostenförderung der Länder an die Krankenkassen
Der Gesundheitsfonds übernimmt die Zusammenführung der Förderbeträge der einzelnen Bundesländer und deren Weiterleitung an die einzelnen Krankenkassen entsprechend der von den einzelnen Krankenkassen zu finanzierenden Krankenhausfälle in einer besonderen Organisationseinheit („Clearingstelle Investitionskosten im Krankenhaus"). Die Höhe des an die einzelne Krankenkasse weiterzuleitenden Förderzuschusses je Krankenhausfall bemisst sich nach dem Fördervolumen und der Fallzahl des Bundeslandes, in dem das behandelnde Krankenhaus seinen Sitz hat.

In der Phase der fallbezogenen pauschalen Investitionsmittelzuteilung ergibt sich der Förderzuschuss je Fall rechtzeitig vor Jahresbeginn aus der Division der vom zuständigen Landesgesundheitsministerium für das betreffende Jahr zur Verfügung gestellten Fördermittel und der prognostizierten Fallzahl des betreffenden Jahres. Korrekturen erfolgen - wenn vertretbar – nur rechnerisch für die Zukunft. Dies gilt sowohl bezogen auf die Fallzahl als auch für das zur Verfügung gestellte Fördervolumen. Mit diesem Verfahren werden verwaltungsaufwändige Rechnungskorrekturen vermieden.
Dieses Verfahren kann aus Vereinfachungsgründen auch beibehalten werden, wenn die Investitionskosten je einzelner DRG aufwandsbezogen durch das InEK kalkuliert werden, weil es sich lediglich um einen pauschalen Investitionskostenzuschuss des jeweiligen Bundeslandes handelt.

Möglich ist die Verteilung der Länderzuschüsse unter kassenbezogener Berücksichtigung der Summe der Investitions-Relativgewichte. Dies würde bewirken, dass Krankenkassen mit überproportional investitionskostenintensiven Krankenhausfällen auch entsprechend mehr an der Zuteilung der Länderfördermittel partizipieren würden.

In jedem Fall führt dieses Verfahren der regionalen Monistik zu keinerlei Verwerfungen des unterschiedlichen Förderverhaltens der einzelnen Bundesländer und basiert auf den derzeitigen Gegebenheiten.


Ausgleich der unterschiedlichen Ausgangsbedingungen der Krankenhäuser
innerhalb eines Bundeslandes

Die einzelnen Krankenhäuser innerhalb eines Bundeslandes haben durch die unterschiedliche Zuteilung von Investitionsmitteln als Einzelförderung (Zeitpunkt und Höhe) unterschiedliche Ausgangssituationen zu Beginn der monistischen Finanzierung. Diese sind über eine zehnjährige Konvergenzphase auszugleichen. Eine ggf. politisch gewollte kürzere Übergangszeit erscheint zunächst weniger gerecht. Technisch realisierbar ist sie aber und wird in Anbetracht des ohnehin bereits vorhandenen hohen Investitionsbedarfs aller Krankenhäuser bei rückläufiger Investitionsförderung der Länder auch begründbar. Für die bisherigen pauschalen Investitionsmittelzuweisungen an alle Krankenhäuser bedarf es keiner Konvergenzphase, weil sie allen Krankenhäusern gleichermaßen zugute gekommen sind.

An den folgenden Beispielen soll verdeutlicht werden, wie sich die unterschiedlichen Zuteilungen von Fördermitteln zu unterschiedlichen Zeitpunkten und in unterschiedlicher Höhe innerhalb der Konvergenzphase auswirken. Dabei wird vorgeschlagen, dass die innerhalb der letzen 25 Jahre zugeteilten Einzelförderungen bis zum Ende des Jahres 2008 mit 4% jährlich linear abgeschreiben werden. Dies entspricht einem Zeitfenster vom 01.01.1984 bis zum 31.12.2008, indem sich Krankenhäuser alle erhaltenen Einzelförderungen unter Berücksichtigung der vierprozentigen, linearen Abschreibung in der Konvergenzphase anrechnen lassen müssen.

Das in Abb. 7 (auf der folgenden Seite) beschriebene Krankenhaus hat im Jahr 2000 eine Einzelforderung in Höhe von 10 Mio. EUR erhalten. Diese Einzelförderung hat am 31.12.2008 nach der jährlich vierprozentigen Abschreibung einen „Buchwert“ von 6,8 Mio. EUR. Dieser Betrag geht als Ausgangswert in die Konvergenzphase ein. Gleichmäßig verteilt auf eine zehnjährige Konvergenzphase beträgt der zu berücksichtigende Restwert der Einzelförderung aus dem Jahr 2000 680.000 EUR (Abb. 8). Um diesen Wert sind die zukünftigen monistischen Investitionsmittel zu kürzen. Die Kürzung stellt die „Clearingstelle Investitionskosten im Krankenhaus" im Gesundheitsfonds in Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Landesgesundheitsministerium fest und teilt den Kürzungsbetrag je Krankenhaus den Krankenkassen mit.

Die Auswirkungen der Konvergenzphase werden exemplarisch in den drei Beispielen in Abb. 9 dargestellt. Alle drei Krankenhäuser verfügen über die gleiche Fallzahl von 10.000 Fällen und einen Investitionsbedarfs-Landesbasisfallwert in Höhe von 300 EUR.

Im Beispiel 1 hat das Krankenhaus keine Einzelförderung erhalten. Demzufolge erhält es eine in der Konvergenzphase ungekürzte  jährliche Netto-Förderung in Höhe von 3  Millionen EUR.

Im Beispiel 2 handelt es sich um das zuvor beschriebene Krankenhaus mit einer Einzelförderung in Höhe von 10 Millionen EUR im Jahr 2000. Die Netto-Förderung wird in der Konvergenzphase um jährlich 680.000 E auf 2,32 Millionen EUR gekürzt.

Beispiel 3 zeigt ein Krankenhaus, das im Jahr 2000 Fördermittel in Höhe von 50 Millionen EUR bekommen hat. Nach der jährlichen Abschreibung verbleibt ein jährlich in der Konvergenzphase zu berücksichtigender Kürzungsbetrag in Höhe von 3,4 Millionen EUR. Da er die Summe der jährlichen Förderung in Höhe von 3 Millionen EUR überschreitet, müsste das Krankenhaus den überschießenden Betrag von 400.000 EUR jährlich zurückzahlen. Wenn in diesen Fällen keine Rückzahlungen erfolgen sollen, erhalten diese Krankenhäuser  in der Konvergenzphase keine Fördermittel.
Do, 24.Mai.12

Seminar zum Thema "Die Klinik der Zukunft"

Weimar
Veranstalter: Verband der Privatkliniken in Thüringen e.V.

Mi, 27.Jun.12

Sitzung des Fachausschusses Tarif- und Personalfragen

Berlin
Veranstalter: bdpk

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Modell 21

BDPK-Konzept zur Gestaltung der Krankenhausfinanzierung

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