BDPK
 

2. Investitionsbedarf

Der Investitionsbedarf ist die entscheidende Größe für die Feststellung der nötigen Investitionsmittel. Der Investitionsbedarf ergibt sich aus einer aufwands- und leistungsbezogenen Kalkulation je DRG. Diese Kalkulation sollte sinnvollerweise vom InEK vorgenommen werden.

Bis dahin kann im Übergang auch eine politisch administrierte Festsetzung des Investitionsbedarfs festgelegt werden, die aus Gründen der Existenzsicherung der Krankenhäuser nicht unter 5 Mrd. E pro Jahr liegen darf. Diese Investitionsquote liegt mit weniger als 10% unterhalb der Investitionsquote in anderen Wirtschaftsbereichen, die ohne Investitionsstau 15% beträgt. Unterstellt man, dass das Förderverhalten der Bundesländer auf dem Vorjahresniveau (2,7 Mrd. EUR) stabil bleibt, wären bei Investitionskosten für Deutschlands Krankenhäuser in Höhe von mindestens 5 Mrd. EUR zusätzlich 2,3 Mrd. EUR durch die Nutzer bzw. deren Versicherungen aufzubringen. Bei einer Quote an privat Versicherten und Selbstzahlern in Höhe von circa 10% würden circa 2 Mrd. EUR von der gesetzlichen Krankenversicherung aufzubringen sein. Dies entspräche einer Beitragssatzsteigerung von circa 0,2%.

Die bisher bestehende Praxis der Aufteilung der Fördermittel in Mittel zur Pauschal- und Einzelförderung wird aufgegeben. Diese Mittel werden künftig nicht mehr unterschieden und in einer Investitionsfördersumme der Bundesländer für Krankenhäuser zusammengefasst. Hierzu wird ein zweistufiges Verfahren vorgeschlagen:
  1. zunächst Festlegung der Investitionsmittel  pauschal je Krankenhausfall („Investitionsbedarfs-Landesbasisfallwert“)
  2. später aufwandsbezogene Kalkulation der Investitionskostenanteile je DRG zum Beispiel durch das InEK
Do, 24.Mai.12

Seminar zum Thema "Die Klinik der Zukunft"

Weimar
Veranstalter: Verband der Privatkliniken in Thüringen e.V.

Mi, 27.Jun.12

Sitzung des Fachausschusses Tarif- und Personalfragen

Berlin
Veranstalter: bdpk

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Modell 21

BDPK-Konzept zur Gestaltung der Krankenhausfinanzierung

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