BDPK
 

Krankenhausfinanzierung und Wettbewerb

Hinter der Diskussion um den zukünftigen ordnungspolitischen Rahmen für Krankenhäuser verbirgt sich auch die Zukunft der DRG als Preissystem. In diesem Zusammenhang sorgen vor allem die Vorstellungen der Krankenkassen für Aufmerksamkeit, die jenseits der Notfallversorgung Kontrahierungs- und Preisfreiheit fordern.

Damit wird offenkundig von den Krankenkassen das Ziel verfolgt, über Preise Einfluss auf die Zahl der existierenden Krankenhäuser in Deutschland zu nehmen. Dies ist entschieden abzulehnen, weil damit eine heute funktionierende, flächendeckende Krankenhausversorgung einschließlich der Notfallversorgung gefährdet wird.

Wettbewerb schrittweise wagen
Die Möglichkeit, von den DRG abweichende Preise zu vereinbaren, besteht heute schon z.B. im Rahmen der Verträge zur integrierten Versorgung. Mit der Zunahme der Bedeutung der Verträge zur integrierten Versorgung entwickeln sich auch schrittweise die wettbewerblichen Rahmenbedingungen für Krankenhäuser und Krankenkassen. In diesem Rahmen müssen die Akteure beweisen, ob sie verantwortlich mit den möglichen Wettbewerbselementen umgehen können.

Anforderungen an „echten“ Wettbewerb
Will man darüber hinaus von den DRG-Preisen losgelöste Preisvereinbarungen zum generellen Gestaltungsprinzip im Krankenhaussektor erklären, gilt es folgende Voraussetzungen zu beachten:

• Freie Krankenhauswahl für Patienten erhalten
Solange alle zugelassenen Krankenhäuser zur umfassenden Sicherstellung der Versorgung der Patienten verpflichtet sind, behält der Patient – nicht die Krankenkasse für ihren Versicherten – die freie Wahl unter allen zugelassenen Krankenhäusern. Sein Wahlrecht muss er sich auch nicht durch die Übernahme in Höhe der Differenz zwischen DRG-Preisen und dem niedrigsten Vertragspreis seiner Krankenkasse mit einem anderen Krankenhaus erkaufen.

• Sicherstellungsverpflichtung schließt „freie“ Preisverhandlungen aus
Die Einführung eines Preiswettbewerbes im Krankenhaussektor muss in unmittelbarem Zusammenhang mit der Sicherstellungsverpflichtung der Krankenhäuser zur Behandlung aller Patienten gesehen werden. Ein wettbewerbliches System verträgt sich nicht mit der Verpflichtung des Leistungsanbieters, gezwungenermaßen Leistungen zu den von den Krankenkassen angebotenen Konditionen erbringen zu müssen. Es sind die unmittelbaren Wechselwirkungen zwischen der Ausgestaltung des Wettbewerbes und der Verpflichtung der Krankenhäuser zur Sicherstellung der Versorgung zu beachten.

• Keine Notfallversorgung ohne „normalen“ Krankenhausbetrieb möglich
Eine Krankenhausstruktur, die Investitionen in die Vorhaltungen für Notfallversorgung ohne grundsätzlich garantierten Zugang zur elektiven Versorgung erwartet, ist betriebswirtschaftlich nicht vorstellbar. Eine solche Struktur wird als solitäres Angebot unter heutigen Bedingungen vom Markt verschwinden. Dies ist zu beachten, wenn die Krankenkassen die Patientensteuerung für alle elektiven Leistungen über die von ihnen mit einzelnen Krankenhäusern vereinbarten Preise fordern.

• Wettbewerb kennt keine Höchstpreise
Wettbewerb mit einer einseitigen Begrenzung der Preise auf DRG als Höchstpreise widerspricht allen wirtschaftswissenschaftlichen Prinzipien. Wettbewerb bezeichnet in der Wirtschaftswissenschaft das Streben von mindestens zwei Akteuren (hier Krankenhäusern) nach einem Ziel (hier: Versorgung des Patienten), wobei der höhere Zielerreichungsgrad eines Akteurs einen niedrigeren des anderen bedingt. Im Wettbewerb bilden sich Preise aus dem Kräfteverhältnis zwischen Angebot und Nachfrage. Das Ergebnis dieses Prozesses können deshalb sowohl niedrigere aber auch höhere Preise sein.

• Wettbewerbsblockaden beseitigen:
Die Einführung von Wettbewerb im Krankenhaussektor erfordert die Eliminierung der heute im System vorhandenen Wettbewerbsblockaden:

- Prospektive Vereinbarung fallzahlbezogener Budgets von Krankenhausleistungen
- Mehr- und Mindererlösausgleiche
- Mindestmengenvorgaben

 

Weitere Grundsatzpositionen:

Wettbewerb im Krankenhausmarkt ->weiter

Do, 24.Mai.12

Seminar zum Thema "Die Klinik der Zukunft"

Weimar
Veranstalter: Verband der Privatkliniken in Thüringen e.V.

Mi, 27.Jun.12

Sitzung des Fachausschusses Tarif- und Personalfragen

Berlin
Veranstalter: bdpk

-> Weitere Termine

Modell 21

BDPK-Konzept zur Gestaltung der Krankenhausfinanzierung

weiterlesen ->


Sprungmarken





URL dieser Seite: http://www.bdpk.de/privatkliniken.php/aid/388/cat/151