BDPK
 

Summary

Die wesentlichen Inhalte des Modell 21 in der Übersicht.

  • Wettbewerb und die Gewährung staatlicher Fördermittel sind in jedem Wirtschaftszweig nur schwer zu harmonisieren, denn fast immer kommt es zu Wettbewerbsverzerrungen durch bzw. bei der Mittelvergabe. Zur konsequenten Schaffung sinnvoller Wettbewerbsbedingungen würde deshalb auch im Krankenhaussektor der Wegfall der staatlichen Finanzierung von Investionskosten gehören, die im Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) von 1972 geregelt ist. In der gegenwärtigen wirtschaftlichen Situation der deutschen Krankenhäuser kann eine solche Forderung jedoch nicht ernsthaft erhoben werden, ohne gleichzeitig eine Lösung für einen verträglichen Übergang mitzuliefern. Deshalb ist als erster Schritt zur Liberalisierung des Marktes der Umstieg von der dualen zur regionalen monistischen Krankenhausfinanzierung notwendig.
  • Zur Überleitung der dualen Krankenhausfinanzierung in ein monistisches System hat der BDPK in Zusammenarbeit mit dem RWI Essen ein Konzept erarbeitet, nach dem der Nutzer von Krankenhausleistungen sowohl die Betriebs- als auch die Investitionskosten – wie in allen anderen Branchen auch – entsprechend der von ihm in Anspruch genommenen Leistungen zahlt. Die Bestimmung des Investitionsbedarfs erfolgt letztlich auf Basis der aufwandsbezogenen Kalkulation des Institutes für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK). Bis dahin wird der Investitionsbedarf pauschal je Fall festgelegt. Faktoren sind das Investitionsvolumen (erhaltene Fördermittel, aufgebrachte Eigenmittel) zuzüglich der für den Abbau des Investitionsstaus notwendigen Investitionsmittel. Damit wird einerseits erreicht, dass der Investitionsbedarf nicht mehr ausschliesslich auf das Fördervolumen des jeweiligen Bundeslandes begrenzt wird. Andererseits werden Finanzverschiebungen zwischen den Bundesländern durch die unterschiedlichen Höhen der Fördermittel vermieden.
  • Im Ergebnis können die Länder nach diesem Konzept jeweils ihre derzeitige Einzel- und Pauschalförderung über die „Clearingstelle Investitionskosten für Krankenhäuser“ im Gesundheitsfonds in das DRG-System integrieren. Über einen Investitionsbedarfs-Landesbasisfallwert werden die notwendigen Investitionsmittel den DRGs aufwandsgerecht zugerechnet. Um die unterschiedliche Verteilung der Mittel im Status quo zwischen den Krankenhäusern innerhalb eines Bundeslandes auszugleichen, wird eine Übergangsphase (Konvergenzphase) von 10 Jahren eingeführt. Eine ggf. politisch gewollte kürzere Übergangszeit erscheint zwar aus Gründen der Gerechtigkeit nicht zweckmäßig, ist aber technisch realisierbar und wäre in Anbetracht des hohen Investitionsbedarfs aller Krankenhäuser bei rückläufiger Investitionsförderung der Länder auch begründbar. Die Umstellung der bisherigen dualen in eine regionale monistische Krankenhausfinanzierung auf Basis dieses Konzepts hat darüber hinaus keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Kompetenzen der Länder im Rahmen der Krankenhausplanung und ihren Sicherstellungsauftrag. Sie entspricht den Festlegungen der Gesundheitsministerkonferenz vom 8. März 2007.
  • Die Krankenhäuser bekommen mit der Einführung der „Regionalen Monistik“ erstmals die Möglichkeit, unternehmerisch über notwendige Investitionen zu entscheiden. Behördliche Investitionsplanung für das Unternehmen Krankenhaus gehört damit der Vergangenheit an.
  • Mit dem „Modell 21“ erfolgt eine schrittweise und behutsame Einführung in die monistische Finanzierung, womit einerseits die Versorgung der Bevölkerung durch leistungsfähige Krankenhäuser gesichert bleibt und andererseits bei laufender Erfolgskontrolle notwendige Kurskorrekturen ermöglicht werden. Zugleich wird der Weg zu einem offenen und fairen Vertragswettbewerb eröffnet, bei dem den Beteiligten sukzessive mehr Risiko und Verantwortung übertragen werden – wenn sie beweisen, dass sie verantwortungsvoll mit ihrer Freiheit umgehen. 
Do, 24.Mai.12

Seminar zum Thema "Die Klinik der Zukunft"

Weimar
Veranstalter: Verband der Privatkliniken in Thüringen e.V.

Mi, 27.Jun.12

Sitzung des Fachausschusses Tarif- und Personalfragen

Berlin
Veranstalter: bdpk

-> Weitere Termine

Modell 21

BDPK-Konzept zur Gestaltung der Krankenhausfinanzierung

weiterlesen ->


Sprungmarken





URL dieser Seite: http://www.bdpk.de/privatkliniken.php/aid/386/cat/151