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Gemeinsame Pressemitteilung des Berufsverbandes der Deutschen Chirurgen e. V. (BDC) und des Bundesverbandes Deutscher Privatkliniken e. V. (BDPK)

Kooperationsvereinbarung mit Privatkliniken: Chirurgische Belegärzte wollen das KV-System verlassen

Berlin, 05.10.2006. Nachdem sich im Juli die chirurgischen Belegärzte, die im Berufsverband der Deutschen Chirurgen (BDC) organisiert sind, für den Ausstieg aus der EBM-Abrechnungssystematik für die stationären Leistungen ausgesprochen haben, ist jetzt eine erste Kooperationsvereinbarung mit dem Bundesverband Deutscher Privatkliniken (BDPK) geschlossen worden. Darin wird die gemeinsame Absicht zur Überführung der belegärztlichen Vergütung in das DRG-System vereinbart. Zweiseitige Verträge zwischen Belegarzt und Krankenhaus statt Kollektivvertrag und Honorar außerhalb der Gesamtvergütung wären die Folge.

„Damit ist  uns ein erster Schritt gelungen, die Belegärzte aus der unzureichenden Honorarabrechnung in den Kassenärztlichen Vereinigungen in einen Direktvertrag mit dem Krankenhausträger zu führen und sie gleichzeitig gegen Übervorteilung abzusichern“, betonte der Vizepräsident des BDC Dr. Jörg-A. Rüggeberg jetzt in Berlin. Weiterhin begrüßte er, dass damit alle stationär erbrachten Leistungen nach einer einheitlichen Systematik vergütet werden. Die Inkongruenz der beiden unterschiedlichen Vergütungssysteme im ambulanten und stationären Bereich führt zu der paradoxen Konsequenz, dass einzelne Leistungen, die in der Klinik erbracht und über DRGs vergütet werden, im vertragsärztlichen Bereich nicht abgebildet sind und der Arzt diese nicht über den EBM abrechnen kann.

Auch Thomas Bublitz, Hauptgeschäftsführer des BDPK, begrüßte die gemeinsame Initiative von Chirurgen und Kliniken in privater Trägerschaft. „Es wird allerhöchste Zeit, dass die Politik ihr Versprechen einlöst und die bereits im Koalitionsvertrag vom November 2005 angekündigte Neustrukturierung der belegärztlichen Versorgung auf den Gesetzesweg bringt“, forderte Bublitz. „Wir können es nicht länger hinnehmen, dass Belegärzte und -kliniken sehenden Auges in den Ruin getrieben werden. Der Gesetzgeber setzt damit die flächendeckende Krankenhausversorgung vor allem in ländlichen Bereichen bewusst aufs Spiel“, gab Bublitz weiter zu bedenken.

Beide Verbände, der BDC und der BDPK, vereinbarten, dass die Vergütung für die Leistungen der Belegärzte auf der Basis der Kalkulationsgrundlage für die ärztlichen Kosten durch das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) bewertet werden soll. „Damit besitzt der Arzt einen unmittelbaren, nachvollziehbaren Vergütungsanspruch gegenüber der Klinik", sagte  Rüggeberg.

In der Kooperationsvereinbarung wird ausdrücklich der Wille zu einer kooperativen und partnerschaftlichen Vertragsgestaltung zwischen Belegarzt und Krankenhaus festgestellt. Im Falle von Auslegungsstreitigkeiten zwischen den Vertragsparteien bieten sowohl BDC als auch der BDPK Vermittlungshilfe an.

Rüggeberg unterstrich, dass es mit der  Einführung des EBM 2000plus zu einem dramatischen Einbruch der belegärztlichen Honorare gekommen ist,  mit Verlusten von teilweise mehr als 50 Prozent. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) habe zwar Verbesserungen in Aussicht gestellt, bis heute aber keinerlei Ergebnis im Bewertungsausschuss erzielt. „Die Kollegen haben das Vertrauen in die Selbstverwaltung verloren und werden ihre Vergütung jetzt selbst regeln!“

Für die Ausgliederung der belegärztlichen Versorgung aus dem Sicherstellungsauftrag der Kassenärztlichen Vereinigungen besteht breiter Konsens. Der BDPK hatte bereits am 3. August 2006 zusammen mit Belegärzten und weiteren Institutionen und Interessenverbänden im Gesundheitswesen eine „Resolution zur Sicherstellung der belegärztlichen Versorgung“ verabschiedet, in der die Überführung der belegärztlichen Vergütung in das DRG-System gefordert wird. Dieser Resolution haben sich zwischenzeitlich über 400 Unterstützer angeschlossen, davon mehr als 360 Belegärzte als Einzelunterzeichner. Allein die Organisationen und Interessenverbände, wie z.B. der Hartmannbund und Landesverbände der Belegärzte, die diese Forderungen ebenfalls mittragen, sprechen für weit mehr als 50.000 Ärzte.

Der Berufsverband der Deutschen Chirurgen wird dieses neue Modell echter Freiberuflichkeit auch für andere Bereiche der Versorgung, insbesondere die Schnittstelle zwischen ambulanter und stationärer Betreuung weiter entwickeln.

Der  Berufsverband der Deutschen Chirurgen ist mit rund 15.000 Mitgliedern die größte europäische Chirurgenvereinigung. Er vertritt die berufs­politi­schen Interessen der Chirurgen in Klinik und Praxis.

Der Bundesverband Deutscher Privatkliniken e.V. (BDPK) vertritt seit über 50 Jahren die Interessen von mehr als 1.000 Krankenhäusern und Rehabilitationskliniken in privater Trägerschaft. Er ist damit maßgeblicher Spitzenverband dieser privatwirtschaftlich tätigen Leistungserbringer und flankiert die zunehmende Privatisierung im deutschen Gesundheitsmarkt. Der BDPK steht für Qualität, Innovation und Wirtschaftlichkeit in der stationären Versorgung.

Do, 24.Mai.12

Seminar zum Thema "Die Klinik der Zukunft"

Weimar
Veranstalter: Verband der Privatkliniken in Thüringen e.V.

Mi, 27.Jun.12

Sitzung des Fachausschusses Tarif- und Personalfragen

Berlin
Veranstalter: bdpk

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Modell 21

BDPK-Konzept zur Gestaltung der Krankenhausfinanzierung

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