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Das Belegarztwesen muss konkurrenzfähig bleiben

BDPK fordert die Regierungskoalition zum raschen Handeln auf

Berlin, 16.01.2007. Der Bundesrat hat mit großer Mehrheit in einem Änderungsantrag zum GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG) gefordert, die Vergütung belegärztlicher Leistungen in stationären Bereich zu überführen, damit auch belegärztliche Leistungen wie alle stationären Leistungen komplett im DRG-System vergütet werden. Thomas Bublitz, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Deutscher Privatkliniken e. V. (BDPK), begrüßt den Vorstoß der Bundesländer: „Die Länder haben die Brisanz der Lage erkannt. Die Überführung der belegärztlichen Vergütung in das DRG-System ist der einzig richtige und konsequente Ansatz, die belegärztliche Versorgung als eine bewährte wirtschaftliche und vernetzte Versorgungsform, die vor allem in ländlichen Gebieten eine unverzichtbare Säule zur flächendecken Versorgung der Bevölkerung darstellt, zu erhalten. Eine Lösung im Rahmen der vertragsärztlichen Gesamtvergütung ist nicht absehbar und darüber hinaus auch nicht sachgerecht.“ Rasches Handeln ist angezeigt. Die Regierungskoalition müsse sich mit einer konkurrenzfähigen Lösung für die Sicherstellung der belegärztlichen Versorgung  befassen, so Bublitz weiter.

Der BDPK sowie die Verbände der Belegärzte in Berlin, Hessen, Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz haben bereits mehrfach auf die prekäre Situation der belegärztlichen Versorgung und den dringenden Handlungsbedarf zur Neuregelung der Vergütung belegärztlicher Leistungen hingewiesen. Mit der Einführung des EBM 2000plus im ersten Halbjahr 2005 wurde die Vergütung belegärztlicher Leistungen so stark abgewertet, dass für Vertragsärzte kein finanzieller Anreiz mehr für eine belegärztliche Tätigkeit im Krankenhaus besteht. Dies hat erhebliche Auswirkungen auf die betroffenen Kliniken. Auch die Ergebnisse der Jahresumfrage 2006 des DKI-Krankenhaus-Barometers lassen keine Zweifel, dass die belegärztliche Versorgung als einzige bewährte und voll etablierte Form zur Vernetzung von ambulanter und stationärer Versorgung ernsthaft in Gefahr ist. Fast die Hälfte der Krankenhäuser gab an, dass ein Erlösrückgang und/oder ein Fallzahlrückgang in den Belegabteilungen stattgefunden haben. Ebenfalls in knapp der Hälfte der Krankenhäuser stellten die Belegärzte zusätzliche finanzielle Forderungen an das Krankenhaus.

Mit Inkrafttreten des Vertragsarztrechtsänderungsgesetzes (VÄndG) zum 1.1.2007 verschärft sich die Situation abermals. Ab sofort dürfen Vertragsärzte neben ihrer Niederlassung auch in Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen tätig werden. Damit erweitern sich für Krankenhausträger die Möglichkeiten zur Anstellung von Vertragsärzten auf Honorarbasis und bieten neben dem bisherigen Belegarztwesen auch Hauptabteilungen einen größeren Gestaltungsspielraum, ihre Leistungserbringung mit Fachärzten aus dem niedergelassenen Bereich zu organisieren. Dieses so genannte Honorararzt-Modell stellt eine ernsthafte Konkurrenz für das Belegarztwesen dar. Belegabteilungen werden der Konkurrenz nicht standhalten können, wenn für sie weiterhin gilt, dass die ärztlichen und die vom Krankenhaus erbrachten Leistungen jeweils über verschiedene Abrechnungssysteme vergütet und in der Summe gegenüber dem Honorararzt-Modell finanziell benachteiligt werden.

Für Thomas Bublitz steht fest: „Die für eine wirtschaftliche Patientenversorgung ideale Lösung heißt: vollkommene Flexibilität und unternehmerische Gestaltungsfreiheit in der Leistungserbringung für alle Krankenhäuser und Abteilungen. Dies bedingt eine einheitliche Vergütung, gleich ob die Leistungen mit angestellten, Honorar- oder Belegärzten erbracht werden, gekoppelt mit einer Flexibilität der Vertragsärzte, die eine vom Umfang her unbeschränkte Betätigungsmöglichkeit in der stationären Versorgung ermöglicht. Im Wettbewerb würde sich die jeweils für die Versorgung günstigste und effektivste Versorgungsform durchsetzen.“

Ihr Ansprechpartner:

Thomas Bublitz
Hauptgeschäftsführer des
Bundesverbandes
Deutscher Privatkliniken e.V.
Friedrichstraße 60
10117 Berlin
Tel.: 0 30 - 2 40 08 99 -0
Fax: 0 30 - 2 40 08 99 -30
E-Mail: presse@bdpk.de

Der Bundesverband Deutscher Privatkliniken e.V. (BDPK) vertritt seit über 50 Jahren die Interessen von mehr als 1.000 Krankenhäusern und Rehabilitationskliniken in privater Trägerschaft. Er ist damit maßgeblicher Spitzenverband dieser privatwirtschaftlich tätigen Leistungserbringer und flankiert die zunehmende Privatisierung im deutschen Gesundheitsmarkt. Der BDPK steht für Qualität, Innovation und Wirtschaftlichkeit in der stationären Versorgung.

Do, 24.Mai.12

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Mi, 27.Jun.12

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