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Ambulantes Operieren und stationsersetzende Eingriffe im Krankenhaus - Neuer Vertrag nach § 115 b Abs. 1 SGB V (AOP-Vertrag)
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), der GKV-Spitzenverband, und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) haben sich auf einen neuen Vertrag zum Ambulanten Operieren nach § 115b SGB V verständigt. Der AOP-Vertrag tritt zum 1. Januar 2011 in Kraft.
Insgesamt wurden am AOP-Katalog 112 inhaltliche Änderungen vorgenommen. Neben der Streichung von 45 größtenteils obsoleten Leistungen handelt es sich hierbei um 42 Neuaufnahmen von sowohl ambulant als auch stationär durchführbaren Leistungen und 25 Kategorieänderungen.Darüber hinaus wurden folgende Änderungen durchgeführt:
- Anpassung von Deckblatt und Präambel
- Überleitung der OPS-Version 2010 auf die OPS-Version 2011 anhand der offiziellen Überleitungstabellen des DIMDI
- Anmerkungen zum AOP-Katalog 2011 entsprechend Protokollnotiz zur Sitzung der AG Katalog am 03.11.2006

