BDPK
 

Stellungnahme zum Bericht der Krankenkassen Dezember 2005

Der von den Spitzenverbände der Krankenkassen gemäß §§ 24 Abs. 4 und 41 Abs. 4 SGB V dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) vorzulegende Bericht über die Erfahrungen mit den durch das 11. SGB V-Änderungsgesetz bewirkten Rechtsänderungen wird vom BMG massiv kritisiert. Insbesondere gäbe der Bericht keine Erklärung, warum die Leistungsausgaben vieler Kassen im Bereich der Mutter-/Vater-Kind-Maßnahmen drastisch zurückgingen.

Seit Einführung des 11. SGB V-Änderungsgesetzes im August 2002 sind die Ausgaben und Fälle der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für die Mutter-/Vater-Kind-Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen um über 30% gesunken. Dieser Rückgang kann mit Sicherheit nicht mit einem abnehmenden Leistungsbedarf erklärt werden. Vielmehr ist der Rückgang auf die restriktive Prüfung und Bewilligung von Mutter-/Vater-Kind Anträgen durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) und die Krankenkassen zurückzuführen. In diesem Zusammenhang fordert der BDPK gesetzgeberische Regelungen für einen vereinfachten und bedarfsgerechten Zugang zur Rehabilitation. Notwendige Änderungen sind insbesondere:

  • Streichung der Notwendigkeitsprüfung durch den MDK bei Erst-Anträgen auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (Verlängerungsanträge werden wie bisher durch den MDK geprüft),
  • Einschränkung der Kompetenzen der Krankenkassen bei der Leistungsentscheidung,
  • Wegfall der jährlichen Begrenzung der Ausgaben der Krankenkassen für stationäre Rehabilitation,
  • Einbeziehung aller Leistungen zur medizinischen Rehabilitation in den Risikostrukturausgleich,
  • Klärung der Leistungszuständigkeit Gesetzliche Rentenversicherung / Gesetzliche Krankenversicherung.

Weiter fordert der BDPK die einseitige Förderpraxis des Bundes zu beenden: Im Leistungsbereich Mutter-/Vater-Kind agieren neben 84 Einrichtungen des Müttergenesungswerks rund 70 Kliniken in privater Trägerschaft. Die Einrichtungen des Müttergenesungswerkes erhalten Subventionen vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, die Einrichtungen in privater Trägerschaft erhalten diese Subventionen hingegen nicht. Die Investitionsförderung einzelner Einrichtungen kann einen fairen Wettbewerb nicht gewährleisten.

Der Bericht der Krankenkassen, die Stellungnahme des BMG sowie die Stellungnahme des BDPK können nachfolgend abgerufen werden.


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