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Sachverständigenrat neu besetzt
Am 13. Juli 2010 hat Bundesgesundheitsminister Dr. Philipp Rösler offiziell den neuen Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen ernannt und den Mitgliedern ihre Berufungsurkunden überreicht.
Mitglieder sind:
Prof. Dr. med. Ferdinand M. Gerlach
Institut für Allgemeinmedizin, Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main
Prof. Dr. Wolfgang Greiner
Lehrstuhl für Gesundheitsökonomie und Gesundheitsmanagement, Universität Bielefeld
Prof. Dr. med. Marion Haubitz
Abteilung Nephrologie, Medizinische Hochschule Hannover
Prof. Dr. Doris Schaeffer
Lehrstuhl für Versorgungsforschung und Pflegewissenschaft, Universität Bielefeld
Prof. Dr. med. Matthias Schrappe
Institut für Patientensicherheit, Rheinische Friedrich-Wilhelm-Universität Bonn
Prof. Dr. Gregor Thüsing LL.M (Harvard)
Institut für Arbeitsrecht und Recht der Sozialen Sicherheit, Rheinische Friedrich- Wilhelm-Universität Bonn
Prof. Dr. rer. pol. Eberhard Wille
Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre, Universität Mannheim
Aus dem bisherigen Sachverständigenrat ausgeschieden sind Prof. Dr. Adelheid Kuhlmey, Prof. Dr. Gerd Glaeske sowie Prof. Dr. Rolf Rosenbrock. Neu berufen wurden Prof. Dr. Wolfgang Greiner, Prof. Dr. Doris Schaeffer und Prof. Dr. Gregor Thüsing. Der Rat hat Prof. Dr. Wille zum Vorsitzenden und Prof. Dr. Schrappe zum stellvertretenden Vorsitzenden für zwei Jahre gewählt.
Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen hat die Aufgabe, im Abstand von zwei Jahren Gutachten zu erstellen und in diesem Rahmen
- die Entwicklung in der gesundheitlichen Versorgung mit ihren medizinischen und wirtschaftlichen Auswirkungen zu analysieren,
- unter Berücksichtigung der finanziellen Rahmenbedingungen und vorhandenen Wirtschaftlichkeitsreserven Prioritäten für den Abbau von Versorgungsdefiziten und bestehenden Überversorgungen zu entwickeln,
- Vorschläge für medizinische und ökonomische Orientierungsdaten vorzulegen, sowie Möglichkeiten und Wege zur Weiterentwicklung des Gesundheitswesens aufzuzeigen.
Die Gutachten werden dem Bundesministerium für Gesundheit oder - im Falle des Sondergutachtens 1995 - dem Bundespräsidenten übergeben und den gesetzgebenden Körperschaften des Bundes vorgelegt. Bisher sind 16 Gutachten erschienen. Weitere Informationen auf der Webseite des Sachverständigenrates ->weiter
Die Pressemitteilung des BMG vom 13.07.2010 zur Ernennung des Sachverständigenrates können Sie hier herunterladen.


