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Bundesregierung äußert sich zur medizinischen Rehabilitation

Rehabilitation und das Fortbestehen der qualitativ hochwertigen Versorgung sollen gestärkt werden. Konkrete Maßnahmen sind bislang jedoch nicht geplant.

In zwei Antworten auf parlamentarische Anfragen (Anlagen) äußert sich die Bundesregierung zu Fragen der medizinischen Rehabilitation.

Reha vor Pflege
Die Bundesregierung erläutert die in der vergangenen Legislaturperiode vorgenommene Stärkung des Grundsatzes „Reha vor Pflege“. Bevor weitere Schritte eingeleitet werden könnten, müsse die Wirkung dieser Maßnahmen evaluiert werden. Gesetzgeberischer Handlungsbedarf zur Erweiterung des Kreises der Reha-Träger um die Gesetzliche Pflegeversicherung werde derzeit nicht gesehen.

Schiedsstellen
Über die nähere Ausgestaltung der nach dem Koalitionsvertrag bei Vertragsvereinbarungen zwischen Krankenkassen und Rehabilitationseinrichtungen vorgesehenen Schiedsstellenregelung ist noch nicht entschieden.

Antrags- und Bewilligungsstatistik
Da die Krankenkassen ihrer Verpflichtung zur Lieferung von Daten nicht nachgekommen sind, hat das BMG in einem ersten Schritt versucht, über den GKV-Spitzenverband eine Nachbesserung zu erreichen. Dies ist nicht gelungen. Im zweiten Schritt wurden die Aufsichtsbehörden einzelner Krankenkassen eingeschaltet. Eine Nachlieferung der Daten für 2008 ist bislang nicht erfolgt. Die Daten für 2009 sind im Sommer 2010 vorzulegen.

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