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Mutter-/ Vater- Kind-Leistungen (sog. Mutter-Kind-Kuren) sind Pflichtleistungen der Gesetzlichen Krankenversicherungen
Maßnahmen der medizinischen Vorsorge und Rehabilitation für Mütter und Väter, die sogenannten Mutter-/Vater-Kind-Kuren, sind Pflichtleistungen der Krankenkassen. Das bedeutet: Wenn solche Maßnahmen medizinisch notwendig sind, müssen sie von der Krankenkasse bezahlt werden.
Mit dem Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG) wurde Grundsatz „ambulant vor stationär“ in diesem Leistungssegment aufgehoben. Damit dürfen Krankenkassen die Leistung nicht verweigern, weil ambulante Maßnahmen am Wohnort noch nicht in ausgeschöpft wurden. Diese Änderung wurde durchgeführt, da ambulante Maßnahmen für Mütter und Väter oft nicht vereinbar mit den häuslichen und familiären Aufgaben sind.
