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Aufruf zur Teilnahme an der Ausbildungskostenkalkulation gemäß § 17a KHG
Auf der Homepage des InEK (www.g-drg.de) wurde eine Mustervereinbarung zur Teilnahme an der Ausbildungskostenkalkulation für Zwecke gemäß § 17 a KHG zum Download zur Verfügung gestellt.
Der Abschluss dieser Kalkulationsvereinbarung zwischen dem Krankenhaus bzw. der Ausbildungsstätte und dem InEK ist zur Teilnahme an der Ausbildungskostenkalkulation erforderlich. Eine gesonderte Aufforderung der Krankenhäuser bzw. Ausbildungsstätten von Seiten des InEKs zur Teilnahme an der Kalkulation ist nicht vorgesehen. Interessierte Krankenhäuser bzw. Ausbildungsstätten müssen sich daher die Mustervereinbarung herunterladen und in zweifacher Ausfertigung unterschieben an das InEK zurücksenden.
Die Vereinbarung enthält zudem Angaben zu den Fristen der Datenübermittlung, wonach Kalkulationsdatensätze bis zum 31. März und Korrekturlieferungen bis spätestens zum 24. Mai des Datenlieferungsjahres erfolgen müssen, sowie zur pauschalierten Vergütung bei erfolgreicher Teilnahme.
Die Teilnahme an der Kalkulation der Ausbildungskosten ist freiwillig. Da die Richtwerte in Zukunft jedoch von entscheidender Bedeutung für die Ausbildungsfinanzierung sein werden, ist ein Engagement der ausbildenden Krankenhäuser zu begrüßen.


