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Finanzierung der Investitionskosten

Die Länder kommen ihrer Verpflichtung zur Übernahme der Investitionskosten immer weniger nach. Im Vergleich zu 1995 fuhren die Länder die Krankenhausfinanzierung um 37,6 Prozent zurück. Die Investitionsfördermittel aller Länder beliefen sich im Jahr 2005 auf knapp 2,7 Mrd. Euro. Der Investitionsstau in den deutschen Krankenhäusern ist bereits auf ein Volumen von über 50 Mrd. Euro angestiegen.

Monistische Finanzierung von Investitionskosten
Die Aussichten auf eine Verbesserung der Investitionsförderung ist aufgrund der nach wie vor desolaten Haushaltslage der Länder eher gering. Darüber hinaus führt die duale Finanzierung zu einer Abhängigkeit der Krankenhäuser von der jeweiligen Haushaltslage der Länder. Vor diesem Hintergrund lässt sich ein Festhalten an dieser Finanzierungsform nicht länger rechtfertigen.

Der Umstieg auf eine monistische Finanzierung darf allerdings nicht zum Selbstzweck werden. Vielmehr muss diese Umstellung dazu führen, dass die Probleme der unzureichenden Investitionskostenförderung durch die Bundesländer sowie der aufgelaufene Investitionsstau aufgelöst werden.

Eine bedarfsgerechte Verteilung der Fördermittel für Investitionskosten im DRG-System setzt eine sachgerechte Kalkulation der Investitionskosten voraus. Diese sind in Form eines leistungsgerechten Zuschlags bezogen auf einzelne DRGs (unter Berücksichtigung der Bewertungsrelation - BWR) zu berechnen.

Ausgestaltung einer Übergangsphase
Der Umstieg auf eine monistische Krankenhausfinanzierung bedarf einer Übergangslösung, in der die unterschiedlichen Ausgangssituationen der Krankenhäuser ausgeglichen werden. Hierbei sind zwei Ebenen zu unterscheiden: Einerseits die Unterschiede in dem Fördervolumen zwischen den einzelnen Bundesländern und andererseits die unterschiedliche Fördersituation der einzelnen Krankenhäuser innerhalb eines Bundeslandes. Während ein Ausgleich der Differenzen zwischen den Ländern in der Praxis schwerlich umsetzbar und im Übrigen auch nicht zwingend notwendig erscheint, ist es hingegen wichtig, die unterschiedliche Berücksichtigung der einzelnen Krankenhäuser bei der Einzelförderung größerer Investitionsvorhaben in den letzten Jahren zu nivellieren. Dies könnte am einfachsten im Rahmen einer Konvergenzphase vorgenommen werden, in der auf Basis der steuerrechtlichen Abschreibungsregelungen (Nutzungsdauer) der jeweilige Investitionsbedarf und die bereits getätigten Investitionen aus den Fördermitteln der Länder berücksichtigt werden. Dabei ist zwischen öffentlich geförderten und eigenfinanzierten Investitionen zu unterscheiden.

Zu den weiteren Eckpunkten:

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