Finanzierung der Betriebskosten
Das DRG-System als pauschalierendes Entgeltsystem im Krankenhaus hat sich grundsätzlich bewährt und sollte deshalb auch fortgeführt werden. Der Konzeption als lernendes System folgeleistend, sollten auch weiterhin notwendige Nachbesserungen, wie sie derzeit z. B. hinsichtlich der Leistungen der Früh-Rehabilitation sowie bei der Abbildung von Innovationen bestehen, vorgenommen werden.
Ausnahmeregelungen in Form der krankenhausindividuellen Entgelte nach § 6 KHEntgG müssen, solange eine Abbildung der Leistungen im DRG-System nicht adäquat möglich ist, auch künftig zulässig bleiben.
Landeseinheitliche Basisfallwerte vor flexiblen Preisen
Wettbewerb definiert sich über Qualität und Preis. Das deutsche Gesundheitswesen ist durch umfangreiche, regulierende Maßnahmen und planwirtschaftliche Elemente gekennzeichnet. Solange diese Rahmenbedingungen vorherrschen, sind die Voraussetzungen für einen funktionierenden Wettbewerb auf dem Krankenhausmarkt nicht gegeben. Ungleiche Machtverteilungen zwischen den Vertragspartnern (Krankenhäuser und Krankenkassen) und der Ausschluss der Anwendbarkeit des Wettbewerbsrechts auf die Krankenkassen führen zu einem Marktungleichgewicht und stehen im Widerspruch zu einem Preiswettbewerb.
Eine politische Grundsatzentscheidung zur Schaffung fairer Wettbewerbsbedingungen ist derzeit nicht absehbar. Daher ist es vorzuziehen, das bestehende Festpreissystem in Form von einheitlichen Landesbasisfallwerten zu erhalten. Eine regionale Preisdifferenzierung wird den bestehenden strukturellen Unterschieden der einzelnen Bundesländer besser gerecht als ein bundeseinheitliches Preisniveau. Die Landesbasisfallwerte sollten auf Basis der allgemeinen Kosten- und Preisentwicklungen (inkl. Tarifabschlüsse) fortgeschrieben werden. Eine Anbindung der jährlichen Anpassung der Landesbasisfallwerte an die Grundlohnsummensteigerungsrate ist nicht sachgerecht.
An dieser Stelle sei ergänzend darauf hingewiesen, dass neue Versorgungsformen zukünftig an Bedeutung gewinnen und bei sachgerechter Anwendung den Weg zu mehr Wettbewerb um verbesserte Versorgungsstrukturen und -qualität sowie zur Überwindung der Sektorengrenzen ebnen können. In diesem Zusammenhang werden auch Möglichkeiten zur freien Preisgestaltung erweitert. Abweichungen von den Festpreisen sind bereits jetzt im Rahmen der integrierten Versorgung gängige Praxis.
Aufhebung der Budgetierung
Die prospektive Budgetierung der Krankenhausleistungen (inkl. Mehr- und Mindererlösausgleiche) ist unter der Maßgabe der freien Krankenhauswahl der Patienten und der Behandlungspflicht der Krankenhäuser aufzuheben. Für die zukünftige marktgerechte Entwicklung der Versorgungsstrukturen ist der Wegfall der restriktiven Leistungsbudgetierung unabdingbar.
Abschaffung der Defizitfinanzierung öffentlicher Krankenhäuser und der
Privilegierung freigemeinnütziger Träger
Die in Deutschland üblichen staatlichen Verlustausgleichszahlungen an öffentliche Krankenhäuser stellen eine massive Wettbewerbsverzerrung gegenüber den privaten und freigemeinnützigen Trägern dar. Diese Subventionspraxis behindert die durch das DRG-System gewollte Effizienzsteigerung im Krankenhaus. Jede direkte oder indirekte Subventionierung durch die Finanzierung der Defizite öffentlicher Krankenhäuser aus Steuermitteln verstößt gegen das Prinzip des Wettbewerbs. Deshalb muss die wettbewerbsverzerrende Subventionspraxis öffentlicher Krankenhäuser (Defizitausgleich aus Steuermitteln) umgehend beendet werden. Darüber hinaus ist auch die abgabenrechtliche Privilegierung freigemeinnütziger Träger gegenüber Krankenhäusern in privater Trägerschaft abzuschaffen.
Beibehaltung der wahlärztlichen Leistungen und GOÄ-Abrechnung
Wahlärztliche Leistungen im Krankenhaus und deren Abrechung auf Basis der GOÄ müssen weiterhin möglich bleiben. Der Erhalt des Privatliquidationsrechts für wahlärztliche Leistungen auf Basis der GOÄ stärkt die Wahlfreiheit des Patienten und die individuelle Arzt-Patienten-Beziehung auch im Krankenhaus und ist ein wichtiges Instrument, das Innovationen den Eingang ins Gesundheitssystem ermöglicht.
Zu den weiteren Eckpunkten:

