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Das Krankenhaus als Gesundheitsunternehmen

Mit dem Leid anderer Menschen Geld zu verdienen, gilt als anrüchig. Andererseits wird gefordert, dass gute (medizinische) Leistungen auch gut bezahlt werden müssen. Dürfen Gesundheitsdienstleistungen also nur "uneigenützig" erbracht werden, oder werden sie sogar besser, wenn auch für die Gesundheitsversorgung die ökonomischen Prinzipien gelten?

D_KLIMPE_72dpiAutor dieses Beitrags ist der Rechtsanwalt Detlef Klimpe. Er war bis September 2009 über 20 Jahre Kaufmännischer Direktor des Universitätsklinikums Aachen und ist Mitglied des Aufsichtsrats der Rhön Klinikum AG.


Der private Gesundheitsunternehmer sieht sich häufig mit Einwänden und Bedenken konfrontiert: Krankenhäuser, die nicht gemeinnützig sind und mit der Krankheit anderer Menschen Gewinne machen (auch wenn sie sie immerhin versteuern), wecken zunächst einmal Misstrauen. Und in der Öffentlichkeit wird immer wieder die Frage gestellt: Können privatwirtschaftlich geführte Krankenhäuser denn alles für die Patienten geben? Wird etwa am Patienten gespart, um höhere Gewinne zu erwirtschaften?

Natürlich muss der Gesundheitsunternehmer vorrangig sein Unternehmen im Auge haben. Hierzu zählt auch das Ziel, eine ordentliche Rendite zu erwirtschaften. Es wäre allerdings zu kurz gegriffen, dies als alleiniges Ziel zu sehen. Der Gesundheitsunternehmer trägt im Gegensatz zum öffentlichen Krankenhausträger eine doppelte Verantwortung. Er trägt Verantwortung für die Versorgung der ihm anvertrauten Patienten und für das Unternehmen. Zudem muss ein Gesundheitsunternehmer sein Verantwortungsbewusstsein permanent unter Beweis stellen, während es bei öffentlichen Krankenhausträgern als gegeben vorausgesetzt wird. Deshalb ist bei einem gewinnorientierten Gesundheitsunternehmer die Motivation zum ökonomischen Handeln besonders hoch.

Ökonomisches Handel bedeutet jedoch nicht: Sparen um jeden Preis – im Gegenteil. Die Verantwortung für das Unternehmen und das Personal sowie den Aktionären gegenüber ist nur zu tragen, wenn die Behandlungsleistungen so gut sind, dass sie auch von möglichst vielen Patienten nachgefragt werden (Leistungsseite), und dazu noch so kostengünstig erbracht werden (Kostenseite), dass die Aktionäre für ihr investiertes Kapital dauerhaft mit einer guten Dividende rechnen können und dass zugleich auch noch eine ausreichende Reserve für Zukunftsinvestitionen bleibt. Diese Rechnung geht nur auf, wenn eine patientenorientierte Geschäftspolitik betrieben wird. Denn Patienten und einweisende Ärzte suchen das Krankenhaus aus, in dem sie sich die beste Heilung versprechen.

Das bedeutet: Der Gesundheitsunternehmer muss Wert darauf legen, dass sich das Unternehmen Krankenhaus ein gutes Image in der Öffentlichkeit erhält. So darf es etwa keine negativen Schlagzeilen geben, z. B. wegen häufiger Kunstfehler, schlechter Pflegestandards, Salmonellen in der Krankenhausküche, Legionellen im Wasser oder Korruption des Managements und der Mitarbeiter. Der Gesundheitsunternehmer muss bei seiner Unternehmensführung auf Nachhaltigkeit achten, denn seine Krankenhäuser sollen auch in zwanzig Jahren noch am Markt sein.

Aus alledem ergibt sich, dass – im Grunde genommen ungeachtet der Frage nach der Trägerschaft –  unternehmerische Verantwortung für ein Krankenhaus unmittelbar den Patienten und den Krankenkassen zugutekommt. Unternehmerische Freiheit und Verantwortung bedeuten aber auch, an der Gestaltung des Gesundheitswesens aktiv mitzuwirken, vorauszuschauen und für die eigenen Krankenhäuser zukunftsfähige Konzepte zu entwickeln.
Der Spielraum für unternehmerisches Handeln im Krankenhaus ist gewachsen.

Dieser Beitrag wurde aus Passagen einer Publikation zusammengestellt, die die Konrad-Adenauer-Stiftung (KAS) herausgegeben hat. Weitere Publikationen zum Thema Gesundheit und Gesundheitswirtschaft finden Sie auf der Webseite der KAS  ->www.kas.de

Die vollständige Publikation von Detlef Klimpe mit dem Titel „Die Verantwortung des Gesundheitsunternehmers“ können Sie auch am Ende dieser Seite als PDF-Dokument herunterladen.

 

Anschrift des Autors:

Detlef Klimpe, Leinen & Derichs Anwaltssozietät, Clever Str. 18, 50668 Köln


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